rirende, sei es ineliorireiide Verweiidim^sart verwan
delt worden ist. Wir können dann dieses andere
Objekt (wenn es auch das frühere, nunmehr abgenutzte
ist) als ein neues ansehen, dessen Herstellung zu der
angenommenen Kombination gehört, und es ist Iiin-
siebtlich dieses neuen Objektes a = k = = ^ = U = 0
und e =J = s = \. Bezeichnen wir dagegen mit A
ein von dem Individuum erst herzustellendes Objekt,
so ist zwar = k„ = = 0, aber ist, wenn
die Arbeit schon im Vorjalir begonnen bat, > 0 und
darum natürlich < 1. Letzteres ist auch bei = ()
der Fall, wenn das Objekt A im laufenden Jahre
noch nicht vollendet wird, und daher = () ist;
übrigens ist s„ auch dann =0, wenn das Objekt .1
zwar im laufenden Jahre fertig gestellt wird, also
= 1 ist, aber die Herstellung überbau|d nicht für
eigene Reebnung, sondern über fremde Bestellung
unternommen wurde. Ist A ein noch nicht bestehen
des Objekt, welches für das betraebtete Individuum
von einem Anderen bergestellt werden soll, so ist
^■a = — Pa = = fa = ^ "ud aiicll = g^ = ()
und = 1, wenn die Vollendungsfrist eine einjährige
oder noch längere ist; bei einem früheren Vollendungs
termine, welcher schon im laufenden Jahre eine Be
nützung des Objektes A gestattet, ist ganz, wie bei
einem bereits bestehenden Objekt, = g^ = 0 und
^a — 1 = 1 uiul = 0, jc iiaclidem
diese Benützung die Besebatfenlieit des Objektes ganz
unberührt lässt oder nicht. Endlich gibt es, wenn A
ein schon bestehendes Einzelobjekt ist, das nicht ohne