Full text: Untersuchungen über die Theorie des Preises

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hörige, die nicht über ausreichende Mittel verfügt und für gewöhn- 
lich zu Hause oder auswärts Lohnarbeiten verrichtet, Anspruch 
auf eine tägliche Unterstützung, und zwar für die Dauer von 
höchstens 8 Wochen unmittelbar vor und nach der Entbindung. 
Endlich erhält jede französische Staatsangehörige, welche die 
Leistungen des Gesetzes über die Wochenhilfe beanspruchen kann 
und ihr Kind stillt, während der auf die Entbindung folgenden 
12 Monate einen staatlichen Unterhaltsbeitrag. So ist in diesen 
Ländern eine Wochenfürsorge geschaffen worden. Italien hat sei- 
Nerseits durch das Gesetz vom 17. Juli 1910 eine besondere 
Mutterschaftsversicherung eingerichtet. Sie gewährt auf Grund 
von Beitragsleistungen der Versicherten und ihrer Arbeitgeber 
SOWie von Staatszuschüssen eine Unterstützung von 100 Lire jeder 
Wöchnerin, die in einem Industrieunternehmen beschäftigt ist. 
In diesem Kapitel sollen die Leistungen besprochen werden, 
die von der Krankenversicherung aus dem Titel der Wochenhilfe 
Sewährt werden. Sofern die Versicherten gewisse Voraussetzungen 
erfüllen, haben. sie Anspruch auf Hebammenhilfe und erhalten 
Während der Schwangerschaft und nach der Niederkunft sowie 
Während des Stillens Geldunterstützungen. In dem ersten 
Abschnitt werden die Leistungen der Wochenhilfe erörtert werden. 
Die Krankenversicherung trägt dem allgemeinen Schutzbedürfnis 
der Mutterschaft unter den arbeitenden Klassen Rechnung und 
dehnt in einer grossen Anzahl von Staaten die Wochenhilfe auf 
Frauen und andere Familienangehörige der Versicherten aus. Der 
%Weite Abschnitt behandelt die Familienwochenhilfe. Der dritte 
Abschnitt gibt eine Übersicht über die wichtigsten Vorschriften 
und ihre Durchführungsergebnisse. 
8 1. — Die Leistungen der Wochenhilfe 
VORAUSSETZUNGEN DES ÄNSPRUCHS 
Der Umfang der Wochenhilfe veranlasst den Gesetzgeber, 
ine Wartezeit einzuführen, von deren Erfüllung der Anspruch 
auf Leistungen der Wochenhilfe abhängig gemacht ist. Gewisse 
Gesetze, wie das russische und das tschechoslowakische, haben 
auf die Einführung einer Wartezeit verzichtet, die übrigens nach 
den Meisten anderen Krankenversicherungsgesetzen nur . eine 
Voraussetzung für den Anspruch auf Geldleistungen. bildet, 
Währenq ärztliche Hilfe oder Hebammenbeistand den weiblichen 
Versicherten in allen Fällen gewährt wird. 
TANKEN VERSICHERUNG
	        
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