421—423. Anweisung im Eisenbahnverkehre mit Ansageschein. 295
Dieselbe kann stattfinden:
a) für den Zug born Eintrittsamte bis zum Bestimmungsorte oder bis
zum Amte im Zuge zu demselben, oder
b) dort, wo das Eintrittsamt weder unmittelbar an der Zolllinie nocb
m der Art gelegen ist, daß von demselben aus die Bahnstrecke von der'Zoll
linie bis zum Amte genau beobachtet werden kann, für diese Strecke °
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Begleitung beauftragten Finanzwache-Angestellten die unter Siegel aeleaten
Schlüssel zu übergeben. 9
„ „Den Begleitern muß -in Sitzplatz aus einem der Wagen nach ihrer
slL ' a ' oIjen ( slu f deren Decke) keine Sitze vorhanden sein, ein
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g) Schleunige Abfertigung der Reise-Effecten und der mit demselben
Zuge wkltergkhendcn Frachtgüter.
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(§• 24 d. V.)
2. Aiestimmungen fut den Zug der Waare an de» Aessimmungsart.
->» BerechNgnng des Zugführers ,ur Abnahme des amtliche» Verschlusses,