306 . ZWEITER TEIL
Bezugsberechtigte
Das Sterbegeld wird an denjenigen ausbezahlt, der die Kosten der
Bestattung getragen hat. Ein Vorzug wird den Familienangehörigen nicht
gewährt.
Betrag des Sterbegeldes
Das Sterbegeld beträgt das 3fache des wöchentlichen Grundlohns,
4. i. das 21fache des Tavesarheitsverdienstes (Art. 32, Abs. 1).
Sterbegeld beim Tode eines Familienangehörigen
Das Sterbegeld wird gezahlt beim Tode von Familienangehörigen eines
Pflichtversicherten, die mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebten und für
ihren Unterhalt ausschliesslich auf seinen Arbeitsverdienst angewiesen
waren, sofern sie nicht selbst obligatorisch oder freiwillig versichert sind ;
dies gilt insbesondere für den Ehegatten, die Verwandten aufsteigender
und absteigender Linie, die Geschwister, die Pflegekinder und ausserehe-
lichen Kinder ; diesen sind gleichgestellt die Ehefrau und die Kinder, welche
mit dem Versicherten nicht in häuslicher Gemeinschaft gelebt, aber von
hm Unterhaltsbeiträge bezogen haben. (Art. 33, Abs. 1). Dieses Sterbe-
zeld beträgt die Hälfte des Sterbegelds des Versicherten, nämlich das
1L0*1/.fache seines Tavesarbeitsverdienstes (Art. 33 e),
Durchführungsergebnisse
Zahl. der entschädigten Sterbefälle
Zahl der Sterbefälle, die im Jahre 1924 auf je 1000 Versicherte treffen
ınd für die von 134 Kassen Sterbegeld gezahlt worden ist :
Männer und Frauen . .. 5,8
Männer . .. .- 7,7
Frauen ...... U , 4,6
Die Sterbefälle, für die im Jahre 1924 von 134 Kassen Sterbegeld bezahlt
o1nrde. verteilen sich nach Altersklassen wie folet 1:
Altersklasse
Bis zu 15 Jahren
Von 16bis 20
» 21» 25
26 » 30
31 » 35
36 » 40
41 » 45
146 » 59
51 » 55
56 » 60
61 » 65
26 » 70
1» 75
, 76 » 80
Über 80 Jahre
Alter unbekannt
Männer
$*
X
€
45
1?
<,0
8,1
3,0
0,4
12,3
17,8
23,1
31,2
39,9
56,8 |
51,8
25
Franen
Männer
und Frauen
4,2
4,0
3,9
14,0
‘8
„R
‚3
„9
„6 1,7
30,2 18,2
19,9 22,6
31,2 31,2
18,2 35,9
32,4 51,0
62,5 54,3
171 93
ı Die Krankenkassen im Jahre 1924, Ergebnisse der amtlichen Statistik.
Gesamtaufwand und Aufwand für einen Versicherten
1924 betrug der Gesamtaufwand an Sterbegeld 1.988.550 Zloty, der
Jurechsechnittliche Aufwand für einen Versicherten 1.11 Ziotv.