Full text : Die obligatorische Krankenversicherung

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ZWEITER TEIL

Aufwand für Sterbegelder
Der gesamte und durchschnittliche Aufwand an Sterbegeld ist in der
‘olgenden Tabelle verzeichnet.

GJESAMTAUFWAND UND AUFWAND FÜR EINEN VERSICHERTEN +

Tahr

917
918
919
‚920
921
‚922
‚923
724

EN LE sn ae
Durchschnittlicher
Gesamtaufwand | Aufwand für
kn DU einen Versicherten
von Kronen 1a. Kronen

15
266
174
146
136
143
135
'46

0,24
0,52
0,32
0,26
0,25
0,25
0,24
0.25

ı Amtliche Statistik des Königreichs Norwegen.

ÖSTERREICH

Gesetzgebung

GESETZ VOM 30. MÄrRz 1888
N DER FASSUNG DER VERORDNUNG VOM 20, NOVEMBER 1922

Sterbegeld. des Versicherten
Voraussetzungen des Anspruchs

Beim Tode des Versicherten wird ein Sterbegeld gewährt, gleichviel
was die Todesursache war. Das Sterbegeld wird auch gewährt beim Tode
zines ehemalig Versicherten, sofern dessen Krankengeldanspruch zur Zeit
Jes Todes nicht seit mehr als einem halben Jahr erschöpft ist (86, Nr. 5).

Bezugsberechtigte

Das Sterbegeld erhalten. die Hinterbliebenen des Versicherten ; sofern
solche nicht vorhanden sind, wird das Sterbegeld zur Deckung der Begräbniszosten
 verwendet. Der Überschuss verbleibt der Kasse ($ 6, Nr. 5).

Betrag

Das Sterbegeld beträgt das 30fache des durchschnittlichen täglichen
Arbeitsverdienstes. Als Mehrleistung kann es im Wege der Satzung auf
das 45fache dieses Betrags, aber keinesfalls über 150 Schillinge hinaus
arhöht werden ($ 6, Nr. 5 und $ 9, Nr. 4).

Sterbegeld. beim Tode eines Familienangehörigen

Diese Leistung ist eine freiwillige. Sie kann beim Tode eines Familienangehörigen.
 gewährt werden, der im Haushalt des Versicherten und ım
wesentlichen auf dessen Kosten gelebt hat und nicht selbst versichert
war. Die Höhe dieses Sterbegelds wird durch die Satzung bestimmt (89 a).
            
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