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gehört der grössere Theil des Landes noch der Unionsregiegierung,
die es ebenfalls in Seccionen, à vier Homesteads, à
i6o Acres, eingetheilt hat und klein weise verkauft. Es ist
sehr schwierig, hieraus, durch Auskaufen von Homesteads,
chulland etc., Grossgrundbesitz zu bilden. Indess ist es immerin
so und durch Ankauf solcher Homesteads, die am Wasser
¡egen, möglich, weil das von den Flussläufen abgeschnittene
and werthlos ist .und von den Besitzern der Flussufer unentgeltlich
als Weide benützt werden kann. Allein man kann
Sehr schwer nur einen Rechtstitel auf diese Hinterlandweidegründe
erlangen. Deshalb und da dieses Land meist für
Ackerbau untauglich ist, Viehzucht aber auf Homesteads von
ï6o Acres hierselbst nicht erfolgreich getrieben werden kann,
^erlangen Viele, die Union solle hier W^eideland in grösseren
Komplexen und billiger als i Dollars per Acre — der Preis
^cs käuflichen Regierungslandes — verkaufen. Dann würde
Sich hier allgemein Grossgrundbesitz bilden.
. Diese Forderung scheint in der Natur des Landes und
Interesse seiner rationellen Ausnützung zu liegen, steht
^ber im Widerspruch mit der herrschenden Ansicht in der
nion, welche den kleinen Grundbesitz allein als mit dem
taatswohle verträglich, betrachtet. Wie diese jetzt aufgeworfene
Frage gelöst werden wird, steht dahin. Da nun
olorado, Neu-Mexiko und die anderen Staaten und Terri-|orien
dieser Gruppe hauptsächlich für Viehweide nur nutzär
zu machen sind — soweit nicht künstliche Bewässerung
^ Thälern und Bergbau in den Gebirgen in Frage kommt —
So ist natürlich der schon vorhandene und in seinem Rechte aneramite
Grossgrundbesitz daselbst sehr gesucht und wird per Acre
! bezahlt, als Regierungsland in kleinen Parcellen. Dies
*st vielleicht der einzige Fall in der Welt, dass ganz allgemein
^uf einem weiten Landgebiete Grossgrundbesitz per Maaseinheit
^ehr kostet, als Kleingrundbesitz.
Die Grundbesitzvertheilung in den ehemals mexicanischen
Staaten und Territorien ist die folgende: