405
Zahlungsanweisung muss durch den Vorsitzenden der Grat*
schaftscommissäre beglaubigt und gebilligt werden.
In dem Territorium giebt es keine „Townships“, welche
nterabtheilungen der Counties in Staaten sind. Dafür theilen
^•6 County.Commissioners jede County, nach Gutdünken
Anzahl „Precincts“. Sie sind die localen Districte
ñr Wahlen. In jedem Precinct ist ein Ort für Abhaltung
Wahlen bestimmt. Hier ist ein Haus eines Einwohners
s Wahlplatz festgesetzt und sind drei Richter nebst einem
^ reiber von den County * Commissioners bezeichnet,
gliche die Wahlen controliren. Die Wahlliste wird von einem
oard of Registration zusammengestellt. Dieser Board
^Gsteht aus drei Bürgern, welche von den County-^^missioners
ernannt sind. Niemand dieser Functionäre
®^nält Gehalt oder Diäten.
In jedem Precinct giebt es einen Friedensrichter und einen
onstabler, die für zwei Jahre vom Volke des Precincts ge-RGwählt
werden. Sie erhalten Gebühren für Amtshandlungen,
keinen Gehalt. Der Friedensrichter übt Jurisdiction in
^‘vilsachen bis zu loo Dollars aufwärts. Er hört in Criminal*
des^^ spricht frei oder verweist vor die Grand*Jury
r*^ die unter Vorsitz des einen der drei Territorial*
^ ter fungirt. In Civil* und Criminalfallen kann, respective
er eine Jury hören und ihre Entscheidung befolgen,
p ^ I^riedensrichter ernennt diese Jury aus den Bürgern des
^ttict. Natürlich braucht er kein gelehrter Jurist zu sein.
^°nstabler führt seine Beschlüsse aus, ist Gerichtsvoll*
bezieht eine Gebühr von jeder Amtshandlung und
ansässiger Bürger, der seinen Lebensunterhalt nicht
lässlich aus der Gebühr deckt. Wenn der Friedens-‘icntf
sollte
einen Mann in einem Criminalfalle nicht schuldig finden
çjçj. y. kann die grosse Jury der County denselben, wenn
ttnd gegen ihn ihr genügt, dennoch vor sich berufen
to Criminalverhandlung gegen ihn eintreten lassen,
dum M ^ J^tiuar 1880 betrug die Totalschuld des Territo*
^i^s Neu-Mexico 14.500 Dollars. Sie ist schon abgezahlt,
ttsgaben der Territorialregierung, inclusive der Gerichts*