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Ich habe geglaubt, die Selbstverwaltung eines beginnenden
Staatswesens hier skizziren zu sollen und werde solche
aller Staaten im Osten später schildern. Aus dem Gesagten
geht schon hervor, welches Gebiet von Aufgaben die
Administration in jungen Staatswesen umfasst. Es geht auch
daraus hervor, dass Administration und Justiz nicht getrennt
zu sein brauchen, um das Gedeihen eines Volkes zu fördern.