Full text : Ursachen der Amerikanischen Concurrenz

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baustaaten  des  Nordens  eingefiihrt,  nach  Beendigung  des  Bürgerkrieges ­
  auch  in  den  Südstaaten.
Die  Union  machte  1862  ein  Gesetz,  wonach  die  Homestead, ­
  welche  soeben  erst  aufgenommen  war,  bis  zum  Moment,
in  dem  nach  5  Jahren  der  Besitztitel  ertheilt  wird,  vor  Verschuldung ­
  geschützt  ist.  Nach  diesem  Augenblick  schützt  sie
das  Exemptions-Gesetz  des  Einzelstaates,  in  dem  sie  liegt.
Der  Umfang  dessen,  was  als  geschützte  und  vom  Gläubiger ­
  nicht  mit  Beschlag  zu  belegende  Homestead  angesehen
werden  soll,  ist  sehr  verschieden  und  in  den  älteren  Nordstaaten, ­
  in  denen  der  Grundbesitz  bei  Erlass  der  Exemptionsgesetze
  bereits  klein  aber  werthvoll  war,  geringer  als  in  den
neuen  Staaten.
Das  Detail  dieser  wichtigen  Gesetzgebung  findet  sich  in
meinem  Werk  über  die  socialen  und  Heimstättengesetze  von
Amerika  etc.,  das  kürzlich  erschienen  ist.
Fast  jedes  Jahr  bringt  eine  oder  mehrere  Veränderungen
in  der  Exemptions-Gesetzgebung  hervor,  doch  ausnahmslos  in
der  Richtung,  den  Schutz  für  die  Familie  des  kleinen  Grundbesitzers ­
  zu  vergrössern.  Jeder  grössere  Grundbesitzer  hat
das  Recht,  einen  Theil  seines  Besitzes,  der  gerade  der  im
Staate  geschützten  Homesteadportion  entspricht,  durch  Eintragung ­
  beim  Recorderamt  als  Homestead  erklären  zu  lassen.
Geräth  er  in  Concours,  so  wird  der  andere  Theil  seiner  Besitzung ­
  zwangsweise  verkauft,  dieser  aber  nicht.  So  kann
auch  der  reiche  Mann  seine  Familie  für  den  Fall  unvorhergesehener ­
  Noth  schützen.
Stirbt  der  Homesteadbesitzer,  so  verbleibt  die  Homestead
unangreifbar  der  Wittwe,  stirbt  sie,  den  Kindern  zusammen,
oder  jenem  Kinde,  dem  sie  testamentarisch  vermacht  wurde,
und  bei  jedem  Erben  ist  sie  unangreifbar,  selbst  wenn  er
vor  Antritt  dieser  Erbschaft  Schulden  sollte  gemacht
haben.
Gegen  die  Theilung  der  Homestead,  wenn  sie  ein  ländlicher ­
  Grundbesitz  ist,  unter  mehrere  Erben  giebt  es  noch  kein
Gesetz,  weil  es  so  lange  in  einem  Lande  unnöthig  ist,  als  es
dort  unoccupirtes  Land  giebt,  welches  die  jüngeren  Brüder  in
            
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