Geld und Waare.
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Gelde zu gelangen. Daher die gegeneinander umgeselzten
oder umsetzbaren Gegenstände oder Quantitäten
auch selbst für Dritte, Aussenstehende, keineswegs
immer gleichwerthig sind, sondern je nach den individuellen
Umständen, in welchen sich der Betreiiende belindet,
er bald auf den Besitz der einen, bald auf den
Besitz der andern der gegeneinander umsetzbaren oder
thatsächlich vor seinen Augen gegeneinander umgesetzten
Sachen oder Quantitäten mehr Werth oder grösseres
Gewicht legen wird.
Wir sehen also, die Vorstellung, dass jeder Umsatz
eine Werthgleichung darstelle, erscheint gänzlich aus
(1er Luft gegritfen und in jeder Beziehung unhaltbar.
Es kann daher auch der Schluss von dem Preise
verschiedener Waaren auf ihr gegenseitiges Werthverhältniss
keine blose Anwendung des Grundsatzes sein,
dass, „wenn zwei Grössen einer dritten gleich, sie auch
unter einander gleich“ sein müssen. Vielmehr kann
dieser Schluss nur auf dem Prinz!pe „gleiche Ursachen
bringen gleiche Wirkungen hervor“ beruhen, d. h., genauer
gesprochen, darauf, dass, wenn Ort und Zeit
gegeben ist, der Preis der Waaren in der Begel mit
ihrem Werlhe in Proportion steht, sowohl vom Stand-Punkt
des Käufers als des Verkäufers aus betrachtet.
Man wird ohne Zweifel im Allgemeinen einen um so
höheren Preis für eine Waare fordern resp. zu zahlen