Bedarf an Geld.
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ger gesagt, spielt die Banknote überhaupt keine Rolle
itn Handel d. h. bei der Eingehung von Zahlungs
verbindlichkeiten, sondern nur eine Rolle bei der Er
füllung von ZahlungsVerbindlichkeiten.
Ganz das gleiche gilt auch von dem System
der sogen. Guthaben in Contocorrent und der
Cheques, welches sich bekanntlich in England der
ausgedehntesten Anwendung erfreut, ja daselbst im
Laufe der Zeit die Banknote fast ganz verdrängt hat.
Das genannte System unterscheidet sich von dem
System der Banknoten nur dadurch, dass es den Buch-
eredit an die Stelle des Dapiercredites setzt, oder die •
Zahlung und Kassenhaltung vorwiegend zu einer Sache
der Feder oder der Buchung für die Banken macht,
während dieselbe bei der Note noch eine Sache der
handgreiflichen Verwahrung und Uebergabe für das Pu
blikum ist. An die Stelle der in den Händen des Pu
blikums belindlichen Noten treten hier jederzeit im Fall
des Bedarfs oder nach Belieben, ganz oder theilweise,
einlösbare Guthaben in den Büchern der Banken. An
die Stelle der Uebergabe von Noten tritt die Um
schreibung des Bel rags in den Büchern der Banken von
dem Conto des Einen auf das Conto des Anderen.
Der Cheque dient nur dazu, diese Umschreibung einzu
leiten. Er ist nur die äussere Handhabe des Systems,