60
Capitel II.
puiikt (les Systems oder das eigentliehe Gegenstüek
zur Banknote daher nieht sowohl in dem Cheque als
vielmehr in dem, nur mittelst Cheque übertragbaren,
Guthaben im Contocorrent liegt.
Wenn die Wirksamkeit des Systems nicht blos
auf den Kundenkreis einer einzelnen Bank beschränkt
sein, sondern wenn dasselbe seine geldersetzende Kraft
auch auf den Verkehr unter den Kunden verschiedener
Banken erstrecken soll, so müssen diese Banken na
türlich in einem gegenseitigen Abrechnungsverhältniss
zu einander stehen, dergestalt, dass sie die von ihren
Kunden zur Einkassirung erhaltenen Cheques oder fälli
gen Zahlungsanweisungen (resp. Wechsel) Tag für Tag
gegeneinander auswechseln, sowie dies bekanntlich im
Londoner Clearinghouse geschieht. Es braucht dann
immer nur die jeweilige Bilanz wirklich bezahlt zu wer
den, wenn nicht auch diese, sowie das in London, wo
jede im Clearinghouse vertretene Bank ein Contocorrent
bei der Bank of England hält, der Fall ist, im W ege
einer einfachen Umschreibung des Betrags von einem
Conto auf das andere beglichen wird. Da in England
jede Provinzialbank unter den Londoner Banken ihre
Vertreterin hat, so werden nicht nur die gegenseitigen
ZahlungsVerbindlichkeiten unter den Londoner Banken
sondern auch die Zahlungsverbindlichkeiten unter den