62 Capitel IL
auch noch das sogen, „inconvertible Pa piergeld“
zu bezeichnen.
Die meisten neueren Oekonomisten wollen zwar in
dem inconvertiblen Papiergeld kein bloses Ersatzmittel
des baaren Geldes sehen sondern vielmehr eine ganz
eigene oder selbstständige Art von Geld neben und
ausser dem Metallgeld 2®).
Diese Auffassung scheint mir indess ebenso unrichtig
zu sein, wie die Ansicht, welche Banknoten und
Wechsel in ein und dieselbe Kategorie verweist; denn
auch das inconvertible Papiergeld besitzt nur einen repräsentativen
Werth, d. h. verdankt seinen Werth nicht
sich selbst sondern nur einer rechtlichen Beziehung
auf das Metallgeld oder die Münze. Diese rechtliche
Beziehung besteht allerdings nicht, wie bei der conversa)
Dies ist insbesondere eine Lieblingsthesis A. Wagner’s,
die in seinen zahlreichen Schriften über Geld und Bankwesen
immer von Neuem wiederkehrt. Vgl. Beiträge zur Lehre von den
Banken p. 34 ff. Art. „Papiergeld“ in Bluntschli’s Staatswörterbuch.
VII. p. 646—663. Geld- und Credittheorie der Peelschen Bankacte,
p. 21. Die russ. Papierwähr., p. 49. Ferner die einschlägigen
Artikel in Rentzch’s Handwörterbuch.
Siehe indess auch schon vor Wagner beispielsweise
Cu Hoch, On metallic and paper money and banks. Edinb. 1858,
p. 7: ,,sucA notes are not representatives of money, hat
are themselves a variety of money.**