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Bedarf an Geld.
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sentatives Zahlmittel, kein Geld. Es hat sich in
diesem Falle eben in dem betreffenden Land eine vollkommene
Trennung von „Umsatzmittel“ und „Zahlmittel“
vollzogen, dergestalt, dass es daselbst überhaupt
kein eigentliches Geld mehr giebt ^ ^ ).
31) Daran ändert auch der „Zwangscurs“ oder die Eigenschaft
des „gesetzlichen“ Zahlmittels (A. Wagner nennt die Eigenschaft
des „gesetzlichen“ Zahlmittels oder der „Währung“ eine
„Funktion“ des Geldes (vgl. z. B. Staatspapiergeld, Reichskassenscheine
und Banknoten, p. 20 ff.), als ob überhaupt ein Rechtsverhältniss
eine Funktion sein könnte!) nichts; denn der Zwangscurs
allein macht eine Sache noch nicht zum Geld, das beweist
schon der Zustand der Doppelwährung, wo zweierlei „gesetzliche“
Zahlmittel nebeneinander bestehen, während sich doch in der Regel
immer nur das eine derselben facti sch im Umlaufe behauptet.