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Bedarf an Geld.
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sentatives Zahlmittel, kein Geld. Es hat sich in
diesem Falle eben in dem betreffenden Land eine voll
kommene Trennung von „Umsatzmittel“ und „Zahl
mittel“ vollzogen, dergestalt, dass es daselbst überhaupt
kein eigentliches Geld mehr giebt ^ ^ ).
31) Daran ändert auch der „Zwangscurs“ oder die Eigen
schaft des „gesetzlichen“ Zahlmittels (A. Wagner nennt die Eigen
schaft des „gesetzlichen“ Zahlmittels oder der „Währung“ eine
„Funktion“ des Geldes (vgl. z. B. Staatspapiergeld, Reichskassen-
scheine und Banknoten, p. 20 ff.), als ob überhaupt ein Rechts-
verhältniss eine Funktion sein könnte!) nichts; denn der Zwangs-
curs allein macht eine Sache noch nicht zum Geld, das beweist
schon der Zustand der Doppelwährung, wo zweierlei „gesetzliche“
Zahlmittel nebeneinander bestehen, während sich doch in der Re
gel immer nur das eine derselben facti sch im Umlaufe behauptet.