Full text: Die doppelte kaufmännische Buchhaltung

Wechselobligo. 
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der vollständigen oder doppelten B. — die einfache ist an sich 
schon unvollständig — abhelfen: 
a) Man beschränkt sich auf die Ergänzung 1 ) des Inventars 
und der Inventarbilanz, versucht also in diesen von der Ver 
rechnung unabhängigen Aufzeichnungen wenigstens für den 
Schluß eines Rechnungsjahres die Vermögenslage auch den 
rechtlichen Verhältnissen entsprechend vollständig klarzulegen. 
ß) Oder man versucht eine kontenförmige Verrechnung im 
System der B. selbst. Man kann häufig eine genauere Darstellung 
der wirtschaftlichen und rechtlichen Verhältnisse durch Ein 
schiebung von Zwischen-Konten erreichen. Einige der folgenden 
Beispiele sollen dieses Verfahren belegen, doch können sie nur 
als theoretische Konstruktionen ohne praktische Bedeutung an 
gesehen werden, 
1. Fall 2 ): Schaer (Kaufm. Unterrichtsstunden I., Lektion 15, 
§ 100) will das Obligo des Ausstellers eines Wechsels — und ähn 
lich das Giroobligo (wie?) — wie folgt verrechnen: Bei der 
Ausstellung eines Kundenwechsels wird nicht Debitoren-Konto, 
sondern ein Zwischen-Konto erkannt. „Nachdem der Wechsel 
verfallen und vermutlich (?) eingelöst ist“, erfolgt die Über 
tragung auf Debitoren-Konto: 
Debitoren-Konto Kto. der nicht verfallen. Besitzwechsel 
1 ■ Kaufpreis- 
3. Übertrag vom 3. Übertrag auf 
2. Tratte auf den 
forderung 5000 
Kto. d. n. verf. Debitoren- 
Käufer (Wech- 
(Waren-Kto.) 
Besitzwechsel Konto ... 5000 
sei-Kto. als Ge- 
5000 
genrechng,)5000 
Auf dem Konto des Käufers — im Debitoren- oder Konto 
korrentbuch — wird die Ausstellung des Wechsels nicht (!) 
verbucht; die Begebung und das Inkasso des Kundenwechsels 
Werden wie üblich verrechnet. Die Inventarbilanz enthält die 
folgenden Posten, falls der Wechsel noch nicht fällig ist: 
*) Auch fremdes Vermögen— Kommissionswaren, Depots können 
* n einem das Inventar ergänzenden Verzeichnisse aufgeführt werden. 
2 ) Andere Fälle werden im II. Band dieses Buches behandelt; vgl. 
auch meinen Aufsatz in der Z. f. Handelspraxis 1913, S. 66: Zwischen 
konten. 
Leitnor, Buchhaltung und Bilanzkunde. 1. 6. u. 7. Anti. 
12
	        
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