91
Bruttoertrags der abgeschafften Mehlabgabe den geschlossenen und 7 /i 0
den offenen Gemeinden aus Staatsmitteln gewährte. Im übrigen
suchte man die Steuereinnahmen der Gemeinden zu steigern. Der
Staat überließ ihnen die Steuer auf die Herstellung von kohlensaurem
Wasser (Gasseusen) und die Lustbarkeitsabgaben (sugli spettacoli e
trattenimenti pubblici), ferner gewährte man ihnen die Elektrizitäts
und Gassteuer. Die Gemeindeoktrois auf Fleisch, Futtermittel und
Baumaterialien wurden neu geregelt. Schließlich waren noch andere
Finanzmittel zur eventuellen Deckung der Gemeindeausgaben vor
gesehen (Art. 10ff.). Hierher gehören: Erhöhung der Zuschläge zu
den staatlichen Immobiliarsteuern, soweit gesetzlich zulässig; dann
Steigerung der Einnahmen aus den staatlichen dazi di consumo (Er
hebung nach einem dem Gesetz von 1902 angefügten Tarife) und aus
den Dazizuschlägen, ohne daß der von den Gemeinden an den Staat
für den staatlichen dazio consumo zu leistende jährliche Kanon sich
erhöhte; endlich Anwendung der sonstigen Gemeindesteuern inner
halb des gesetzlich zulässigen Maßes. Auch traf das Gesetz Maß
nahmen, die sichern sollten, daß die Abschaffung des Mehloktroi
auch wirklich den Konsumenten zugute kommen sollte (Art. 5
Abs. 3).
Auch noch in anderer Hinsicht ist das Gesetz von 1902 von
Bedeutung. Es erleichtert den geschlossenen Gemeinden den Über
gang zu den offenen, indem es namentlich auch hier staatliche Inter
vention vorsieht. Es gewährt in diesem Falle den Gemeinden der
vierten, dritten und zweiten Klasse, d. h. denen, die eine „agglome
rierte“ Bevölkerung von unter 50000 Einw. haben, ohne Rücksicht
auf die staatlichen Zuwendungen für Abschaffung des Mehloktroi,
jährliche Beitragsleistungen in Höhe von 20 bzw. 15 bzw. 10 °/ 0 ihrer
aus dem Oktroi gezogenen Gesamteinnahmen abzüglich des auf die
Mehlbesteuerung bezüglichen Teiles. Dagegen ist der Übergang von
den offenen zu den geschlossenen Gemeinden versagt 1 ).
’) Die Gesamtzahl der geschlossenen Gemeinden ist von 338 i. J. 1899 auf
209 i. J. 1908 zurückgegangen, nämlich: in der Klasse IV (unter 8000 Einw.) von
119 auf 78, in der Klasse III (8000 bis 20000 Einw.) von 156 auf 80, in der Klasse II
(20000 bis 50000 Einw.) von 49 auf 36, während in der Klasse I (über 60000 Einw.)
die Zahl der Gemeinden sogar von 14 auf 15 gestiegen ist.
Im Jahre 1912 betrugen die staatlichen Beitragsleistungen an die Gemeinden
für Abschaffung des Mehloktrois sowie Überführung von geschlossenen Gemeinden
in offene rund 18,5 Mill. L., während der an den Staat geschuldete dazio di con
sumo i. J. 1911/12 auf rund 52 Mill. L. veranschlagt war, so daß der Staatskasse