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seine Erlaubnis verlasse, verpflichte ich mich, eine gesetzmässige Geld
strafe zu bezahlen. Als Vorschuss habe ich zehn Rubel bekommen, die
übrigen werde ich mit der Zeit bekommen und ich darf sie nicht im
Voraus fordern. Ich darf nur diejenigen Feiertage feiern, die von der
Qouvernementsverwaltung bestätigt sind; doch auch an diesen Feiertagen
darf ich mich nicht weigern, die Hausarbeiten auszuführen oder in der
Nacht — nach den auf dem Gut geltenden Regeln — das Arbeitsvieh
zu hüten oder überhaupt alle anderen Arbeiten zu verrichten. Für den
durch das Abweiden oder Abfressen von Getreide verursachten Schaden
bin ich zu einer Entschädigung und zwar ohne Gerichtsverfahren ver
pflichtet.