Gemeinschaftsnahe und gemeinschaftsferne Verhältnisse. 239
es der Gegenstand, der die Menschen verbindet, während das Band bis-
her im Subjekt, nämlich in dem Erleben selber lag. Genauer gesprochen
sind sie bei den Gemeinschafts- und gemeinschaftsnahen Verhältnissen
beide voll entwickelt, wennschon unsere bisherige Betrachtung nur das
seelische Band betont hat. Es gibt aber auch einen Typus gemeinschafts-
ferner Beziehungen, bei denen eine seelische Verbundenheit fast gar
nicht mehr vorhanden ist, die Sinnverbundenheit aber in ebenso voller
Stärke wie bei den nahen Beziehungen ausgeprägt ist. Nur sie kann
bei einem gemeinschaftsfernen Verhältnis überhaupt eine bedeutsame
Beziehung hervorrufen. | Dieser Typus ist für unsere Kultur besonders
wichtig angesichts des Überwiegens der gemeinschaftsfernen über die
gemeinschaftsnahen Beziehungen. Die Sinnverbundenheit besteht darin,
daß die beteiligten Personen in der Welt des Sinnes in spezifischer Weise
zusammen wirken zu einer Einheit. Diese Situation ist vorhanden bei
jedem Verhältnis, jedem Vorgang und jeder Handlung, zu denen ihrem
Wesen nach ein Zusammenspiel mehrerer Personen erforderlich ist; oder
anders ausgedrückt, die ihrem Wesen nach eine Mehrheit von Trägern
zu einem Ganzen verbunden erfordern!). Einfache Beispiele sind das
Seilziehen beim kollektiven Wettkampf oder das Tragen einer Last durch
mehrere Personen, die Aufführung eines Schauspiels oder Gruppen-
tanzes und die Veranstaltung eines Konzertes. Bei den ersten beiden
Fällen ist nicht etwa an den physischen Sachverhalt gedacht, sondern
lediglich an den seelischen, nämlich an die eigentümliche Form des Wol-
lens, die hier in allen Fällen auftritt: alle wollen ein einziges Ziel, und
dieses ist nur durch eine einheitliche Aktion aller zu erreichen, wobei
diese Aktion nicht eine Summe von einzelnen Leistungen, sondern ein
einheitliches Ganzes bedeutet. Das Verhalten der einzelnen muß dem-
gemäß im Sinne einer solchen Einheit ineinandergreifen. Die Be-
ziehungen, in denen die Beteiligten zu einander stehen, enthalten, wie
hier vorläufig bemerkt sei, dabei eigenartige legte Tatbestände, die man
nur phänomenologisch erfassen kann: jeder ist durch das Ganze „ge-
bunden“ und jeder muß sich auf jeden „verlassen“ können.
5. Die bisher betrachteten Fälle der Kooperation sind verhältnis-
mäßig einfacher Art. Wir wenden uns jeöt einem subtileren Typus zu,
bei dem die Einheit, auf die das Zusammenspiel gerichtet ist, nicht mehr
inhaltlicher Natur ist, sondern nur noch in der reinen Form des Ver-
1) Will man das Verhältnis durch ein besonderes Wort fixieren, so kann man
von kooperativem Verhalten und Handeln sprechen oder auch von einem gemeinsamen
Handeln (im letteren Fall hat das gebrauchte Eigenschaftswort freilich nicht ganz
die gleiche Bedeutung wie oben $ 18,6). Eine Mehrdeutigkeit der gebrauchten Wörter
läßt sich ohne sprachliche Neubildungen in der Gesellschaftslehre kaum vermeiden.