Full text: Gesellschaftslehre

Gemeinschaftsnahe und gemeinschaftsferne Verhältnisse. 239 
es der Gegenstand, der die Menschen verbindet, während das Band bis- 
her im Subjekt, nämlich in dem Erleben selber lag. Genauer gesprochen 
sind sie bei den Gemeinschafts- und gemeinschaftsnahen Verhältnissen 
beide voll entwickelt, wennschon unsere bisherige Betrachtung nur das 
seelische Band betont hat. Es gibt aber auch einen Typus gemeinschafts- 
ferner Beziehungen, bei denen eine seelische Verbundenheit fast gar 
nicht mehr vorhanden ist, die Sinnverbundenheit aber in ebenso voller 
Stärke wie bei den nahen Beziehungen ausgeprägt ist. Nur sie kann 
bei einem gemeinschaftsfernen Verhältnis überhaupt eine bedeutsame 
Beziehung hervorrufen. | Dieser Typus ist für unsere Kultur besonders 
wichtig angesichts des Überwiegens der gemeinschaftsfernen über die 
gemeinschaftsnahen Beziehungen. Die Sinnverbundenheit besteht darin, 
daß die beteiligten Personen in der Welt des Sinnes in spezifischer Weise 
zusammen wirken zu einer Einheit. Diese Situation ist vorhanden bei 
jedem Verhältnis, jedem Vorgang und jeder Handlung, zu denen ihrem 
Wesen nach ein Zusammenspiel mehrerer Personen erforderlich ist; oder 
anders ausgedrückt, die ihrem Wesen nach eine Mehrheit von Trägern 
zu einem Ganzen verbunden erfordern!). Einfache Beispiele sind das 
Seilziehen beim kollektiven Wettkampf oder das Tragen einer Last durch 
mehrere Personen, die Aufführung eines Schauspiels oder Gruppen- 
tanzes und die Veranstaltung eines Konzertes. Bei den ersten beiden 
Fällen ist nicht etwa an den physischen Sachverhalt gedacht, sondern 
lediglich an den seelischen, nämlich an die eigentümliche Form des Wol- 
lens, die hier in allen Fällen auftritt: alle wollen ein einziges Ziel, und 
dieses ist nur durch eine einheitliche Aktion aller zu erreichen, wobei 
diese Aktion nicht eine Summe von einzelnen Leistungen, sondern ein 
einheitliches Ganzes bedeutet. Das Verhalten der einzelnen muß dem- 
gemäß im Sinne einer solchen Einheit ineinandergreifen. Die Be- 
ziehungen, in denen die Beteiligten zu einander stehen, enthalten, wie 
hier vorläufig bemerkt sei, dabei eigenartige legte Tatbestände, die man 
nur phänomenologisch erfassen kann: jeder ist durch das Ganze „ge- 
bunden“ und jeder muß sich auf jeden „verlassen“ können. 
5. Die bisher betrachteten Fälle der Kooperation sind verhältnis- 
mäßig einfacher Art. Wir wenden uns jeöt einem subtileren Typus zu, 
bei dem die Einheit, auf die das Zusammenspiel gerichtet ist, nicht mehr 
inhaltlicher Natur ist, sondern nur noch in der reinen Form des Ver- 
1) Will man das Verhältnis durch ein besonderes Wort fixieren, so kann man 
von kooperativem Verhalten und Handeln sprechen oder auch von einem gemeinsamen 
Handeln (im letteren Fall hat das gebrauchte Eigenschaftswort freilich nicht ganz 
die gleiche Bedeutung wie oben $ 18,6). Eine Mehrdeutigkeit der gebrauchten Wörter 
läßt sich ohne sprachliche Neubildungen in der Gesellschaftslehre kaum vermeiden.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.