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Gewaltthätiges an sich haben; aber wir sind nicht die An
■greiser, sondern die Angegriffenen nub befinden uns auf dem
Standpunkte der Nothwehr. Es fragt sich, ob Einzelne auf
Kosten der Gesammtheit, zum Schaden Aller sich unrechten
Nutzen verschaffen dürfen. Es fragt sich, ob der Einzelne
ans Eigennntz das Gemeinwohl einer ganzen Landesgegend
gefährden darf, oder ob nicht die Allgemeinheit die Pflicht
hat, gegen ein solches Treiben mit aller Kraft aufzutreten.
Ich glaube, wir haben nicht nur das Recht, sondern auch
die Pflicht dazu, denn wir schützen damit nicht blos nus,
sondern die ganze Landesgegend. Man darf nicht vergessen,
daß die durch die Berbaudsauflösuug herbeigeführte Kata
strophe in der Stickerei auch von verheerenden Folgen auf
laudwirthschaftliche und gewerbliche Werthe in den industri
ellen Landesgegenden wäre. Wir toolkit diesen Firmen noch
eine letzte Frist gewähren. Kehren sie zurück, soll Alles
vergeben und vergessen sein; bleiben sie hartnäckig, soll der
erbarmungslose Krieg Aller gegen sie losbrechen!"
Die einstimmig gefaßten Beschlüsse lauteten im Ganzen
gleich lote jene vom Juni 1887, ein wesentlicher Unterschied
bestand nur darin, daß die diesmaligen Schlußnahmeu den
Boykott znm bleibenden Verbandsinstitut erhoben, indent
bestimmt wurde, daß derselbe von min an alle Nicht
verbandsfirmen treffen solle vom Tage ihres Austrittes oder
ihres Ausschlusses an bis zum Tage ihres Wiedereintrittes.
Den Nichtverbands firmen wurde eine letzte Frist bis znm
24. Dezember Abends 4 Uhr eingeräumt. Sie benützten
dieselbe nicht, in der Hoffnung, beim herrschenden allgemeinen
Arbeitsmangel und der theilweisen Deroute int Vorarlberg
erfolgreichen Widerstand leisten zu können. Der Boykott
begann mit dem 26. Dezember. Die Hülfsindustrielleu
hatten sich bis auf den letzten Kistenmacher demselben an
geschlossen; auch die Banken beschlossen Sperre gegen die
Gei,naßregelten. Bezeichnend für die allgemeine Stimmung