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in. HAUPTTEIL.
Die Mittel erhält die Darlehenskasse des Hilfsbundes,
durch die Deutsche Bank, diese wiederum vom Reichs
finanzministerium.
Bei der Gründung der Darlehenskasse war man nur
darauf bedacht, eine vorübergehende Not zu lindern und
Kaufleuten, Gewerbetreibenden, Handwerkern, freien Be
rufen usw. in engen Grenzen wenigstens die Aufnahme
ihres Berufes zu ermöglichen. Mit Bestimmtheit erwartete
man, daß durch den Briedensvertrag nach dem vor dem
Kriege gültigen Völkerrecht den Flüchtlingen ihr gesamtes
Privatvermögen zurückerstattet werden würde. Dement
sprechend war auch die Höhe der Darlehen niedrig be
messen. Anfangs konnten Darlehen nur bis zur Höchst
grenze von 5000 M. gewährt werden. In unermüdlicher
Arbeit erreichten die Vertriebenen, daß die Höchstgrenze
vom Finanzministerium bis auf 50000 M. erhöht wurde,
was besondere Bedeutung erlangte, als die Hoffnung der
Vertriebenen, durch den Friedensvertrag ihr Eigentum
zurückzuerhalten, getäuscht war, und einer Entschädigung
ihrer Verluste durch das Deutsche Reich sich ständig
hinauszögerte.
Aber auch mit 50000 M. konnten bei der heutigen
Geldentwertung nur wenige Flüchtlinge aus den oberen
Klassen sich tatsächlich eine neue Existenz gründen. Außer
dem sind die größeren Darlehen nur schwer zu erhalten.
Alle Anträge auf Darlehen über 5000 M. müssen vom
Reichsfinanzministerium bewilligt werden.
Die Darlehensanträge sind bei den Ortsgruppen des
Hilfsbundes einzureichen, gehen von hier mit einer Be
urteilung an die Hauptgeschäftsstelle des Hilfsbundes in
Berlin, wo sie von einer Kommission, bestehend aus Ver
triebenen und Bankleuten, bearbeitet werden. Bis zu 2000
Mark hat diese Kommission das Bewilligungsrecht, von
2000—5000 M. ist eine Begutachtung der Deutschen Bank
erforderlich, und über 5000 M. trifft die endgültige Ent
scheidung das Reichsfinanzministerium.
Aus der folgenden Zusammenstellung der bisher aus
gezahlten Darlehen geht hervor, daß die Darlehenskasse