Object: Der Deutsche Post-Zeitungsgebührentarif

Aufgabe der wissenschaftlichen Zeitschriften ist, soweit in 
Hinsicht ans ihr Fachgebiet überhaupt ihre Bedeutung für die 
Volkswirtschaft in Frage kommt, hauptsächlich die mittelbare 
Förderung der Volkswirtschaft, wie sie namentlich durch 
Veröffentlichung von Erörterungen nationalökonomischer, 
volkswirtschaftspolitischer, finanzwissenschaftlicher, sozial 
politischer und bergt. Fragen erfolgt. 
2) Fachtechnische Blätter. Die Entwickelung der 
fachtechnischen Blätter steht im Zusammenhang mit dem durch 
die Gewerbefreiheit, durch die Fortschritte der Technik und des 
Verkehrs hervorgebrachten Aufschwung des Wirtschaftslebens. 
Es war dem einzelnen nicht mehr möglich, alles selbst zu 
überblicken. Er bedurfte eines Hilfsmittels, das ihn rasch 
und bequem mit allen wissenswerten Nachrichten in seinem 
Fach versah. Je größer dies Bedürfnis wurde, um so mehr 
griff in der fachtechnischeu Presse die Arbeitsteilung um sich. 
Heute beruht die besondere Bedeutung der fachtechnischen 
Blätter in der Beschränkung auf ein einzelnes, eng begrenztes 
Arbeitsgebiet. Die weitgehende Spezialisiernngsi fördert eine 
intensive Behandlung der Aufgaben, die ein jedes derartiges 
Blatt zum Nutzen der Volkswirtschaft erfüllen will. Meist 
geschieht dies durch den Gesamtinhalt der einzelnen Zeitschriften 
selbst, teilweise auch noch in Leitartikeln. Manche fachtechnischen 
Blätter sind ausschließlich kapitalistische Unternehmungen, z. B. 
gewisse Finanzblätter und die lediglich aus Anzeigen bestehenden, 
meist unentgeltlich vertriebenen Offcrtenblätter. Diese Blätter 
stehen nicht über ihrer Branche, sondern mitten in ihr. Sie 
erscheinen nur ans geschäftlichen Gründen zur Förderung des 
Sonderintcrcsses bestimmter Banken und Unternehmer.*) 
Vgl. Kootz S. 526 ff. dessen Statistik z. B. in Gruppe 10 6 
„Einzelne Gewerbe" allein 635 deutsche Zeitschriften erwähnt, die auf 
26 verschiedene Branchen usw. entfallen. 
2) Schalten S. 99 ff., Meißner S. 32. - Nach dem schweizerischen 
Postgesetz vom 5. April 1910 Art. 31 sind die vorwiegend Geschäfts- 
nnd Neklamezwccken dienenden Veröffentlichungen von der ermäßigten Taxe 
für abonnierte Zeitungen - cts für je 75 g - ausgeschlossen. 
Die Versendung ist nur als Drucksache usw. gestattet.
	        
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