fullscreen: Die Volkswirthschaftslehre

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§ 183. Größe der Consumtion. 
irgendwvdurch besonders in Aufschwung gekommener Aus 
wanderung ein stetigerer Bevölkerungsabfluß nach entweder weit 
entfernten oder benachbarten Ländern hin stattfindet, so ist dies 
da in der Hauptsache theils eine natürliche Folge der nun 
mehrigen Dichtheit der inländischen Bevölkerung überhaupt oder 
der in Bezug auf bestimmte Erwerbszweige zeit- und ortsweise 
eingetretenen Uebersüllung, theils nur das folgerichtige und durch 
sich darbietende Auswanderungsgelcgenheit begünstigte Ergebniß 
solcher äußerlicher, z. B. der Erwerbung von Grundeigenthum 
oder dem Ausblühen des Gewerbfleißes ?c. entgegenstehender 
Hindernisse, welche die ohnedem erreichbare wirthschaftliche 
Entwickelung hemmen. So groß, daß dadurch der jährliche 
Geburtenüberschuß gänzlich ausgewogen würde, kann der Aus 
wanderungsstrom bei noch fortgedeihenden Kulturvölkern nicht 
füglich werden. Bei diesen gewinnt vielmehr selbst ein fortdauern 
deres Ueberwiegen der Auswanderung über die Einwanderung in 
der Regel keinen so sehr erheblichen und wenigstens keineswegs 
einen so bedeutenden Einfluß auf die Bewegung der Bevölkerung, 
d. h. auf das Verhältniß der Zu- oder Abnahme der Volkszahl, 
als nach der Anzahl der Wegziehenden wohl zu vermuthen wäre. 
Die Rückwirkung der Auswanderung auf die Volkswirthschaft, 
von welcher sie ausgeht, ist endlich eine wesentlich verschiedene, 
je nachdem die Ausgewanderten aus jeglicher Verbindung mit 
letzterer treten oder mit derselben wirthschaftlich verbunden bleiben. 
Im ersteren Falle scheidet eben ein Theil der Bevölkerung ein 
fach aus, durch dessen Ausscheiden sicherlich nicht ausschließlich, 
wahrscheinlich sogar nicht einmal iibcrwiegend blos überstüssige 
und schädliche Austvüchse am Bevölkerungsstamme entfernt 
werden. Bedingungsweise kann also hierdurch die heimische 
Vvlkswirthschaft wirklich nur einen Verlust an nutzbaren Arbeits 
kräften und Kapitalien erleiden, ohne dafür gleichzeitig einer Last 
ledig zu werden oder zukünftig etwa mittelbar einen Ersatz zu, 
erhalten. Im letzteren Falle dagegen, welcher außer bei lediglich 
zeitweiliger („temporärer") Auswanderung namentlich bei dauern 
der Uebersiedclung in eigene Kolonien („kolonisatorischer Aus 
wanderung") eintritt, wird nicht nur der jeweilig vorhandene 
Bevölkerungsübcrschuß gleichmäßiger abgeleitet, sondern auch am 
ehesten erreicht, daß die Auswanderung, anstatt Nachtheile zu 
bringen, wirthschaftlich Vortheilhaft zurückwirkt. Zeitweilige 
Auswanderung entzieht der Gesammtheit immer nur auf eine
	        
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