§ 184. Geartetheit der Consumtion. 347
cs hingegen, der Gesammtheit zu Gunsten planloser und ungeregelter
Auswanderung weitergehende Opfer anzusinnen, als
diejenigen, welche die Menschlichkeit zum Schuhe der Auswandernden
vor betrügerischer Ausbeutung durch „Menscheufracht"
suchende Agenten rc. erfordert. Ausdrückliche und auf
öffentliche Kosten geschehende Beförderung des Auswanderns kann
höchstens ausnahmsweise in solchen Fällen am Platze sein, in
denen die Einleitung einer Massenauswanderung, z. B. des local
angehäuften Ackerbanproletariats oder der durch überlegene Concurrenz
re. in einem Gewerbszweige überflüssig gewordenen
Arbeiter, als letztes Hilfsmittel gegen vereinzelt cingerissene und
ohne gänzliches Herausreißen aus den bisherigen Verhältnissen
unheilbare Massenverarmung erübrigt, oder in denen gemeinwirthschaftliche
Rücksichten es räthlich machen, die Einzelauswanderung
von Arbeitstüchtigen, deren Lebensstellung daheim
aus irgend einem Grunde unhaltbar geworden ist, zu unterstützen,
um denselben unter veränderten Umgebungen zum Beginnenkönnen
eines neuen Lebens zu verhelfen.
Geartetheit der Gonsnmtion,
§ 184.
r ~ Ebensowenig, wie rücksichtlich der Größe der Consumtion,
können in Bezug auf die Art und Richtung derselben dauernd
9R#er#tniffe eintreten, bst W (fortbestehen
solcher stets wieder durch deren eigene Folgen schneller oder
langsamer unmöglich gemacht wird.
Die vergleichsweise Ausdehnung der verschiedenartig
wirkenden Co usuin timt eu ist aber allgemeinhin
offenbar um so günstiger, je entschiedener der in wirthschaftlichster
Weise geschehende, zu förderlicher Bedürfmßbefriedigung
gereichende und in wirthschaftlicher Beziehung
nicht nachtheilig zurückwirkende Verbrauch über den gegentheilig
gearteten durchgängig ltitb selbst beim entbehrlichen
Gütergenusse, der sog. Lnxnseonsumtion, vorherrscht.
Die wechselseitige Ausdehnung, welche die verschiedenartig
wirkenden Consumtiouen innerhalb des für die Größe der
Consumtion gegebenen Spielraumes jeweilig einander gegenüber