Object: Das System der Rentengüter und seine Anwendung in Ungarn

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lösten Renten sich durch die in der Ablösung der Renten be 
stehende Tilgung vermindert, beziehungsweise der Stand der Ren 
tengüter durch vollständige Ablösung der Rente abnimmt. Die 
in den eingezahlten Bankrenten enthaltenen Zinsentheile die 
nen zur Einlösung der Zinsencoupons der Rentenbriefe. 
Die Rentengüter, auf Grund welcher die Rentenbank Renten 
briefe emittirt, dienen als Kaution für die Gesammtheit der Ren 
tenbriefe, unterliegen der Exekution nicht und in Betreff der 
selben können — die Fälle der Verwerthung infolge eines Kon 
kurses ausgenommen — durch dritte Personen überhaupt kei 
nerlei Rechte erworben werden. 
Die nach den auseinandergesetzten Prinzipien geregelten Ren 
tenbriefe gewähren volle Garantie hinsichtlich der Sicherheit des 
in denselben angelegten Kapitals und kann den Rentenbriefen, 
als Kapitalsanlagewerthen, eine den Pfandbriefen gleiche Bedeu 
tung beigemessen werden. 
Eine wichtige Frage ist die Verzinsung der Rentenbriefe, 
welche in engem Zusammenhänge mit der Höhe des Ablösungs 
betrages steht. Der durch das Geldinstitut für die Ablösung der 
Rente zu zahlende Betrag wird nämlich je nach dem, grösser 
oder kleiner sein, als die Verzinsung der Rentenbriefe eine höhere 
oder niedrigere ist. Bei Festsetzung des Ablösungsbetrages könnte 
jenes Grundprinzip massgebend sein, dass der rentenberechtigte 
Grundbesitzer in Rentenbriefen einen solchen Betrag ausbezahlt 
erhalte, dessen Zinsen der abgelöstein Rente annähernd gleich 
kommen. Annähernd gleichkommen, aber nicht decken. Woll 
ten wir, dass die Zinsen des Ablösungsbetrages der abgelösten 
Rente gerade entsprechen, dl h. dass die Zinsen des Ab 
lösungsbetrages die Rente vollständig decken, so wäre dies nur 
in der Weise möglich, wenn wir sowohl der Festsetzung des Ab 
lösungsbetrages., als auch der Fixirung des Zinsfusses der Ren 
tenbriefe ein und denselben Zinsfuss zu Grunde legen würden. 
So z. B. beträgt die abzulösende Rente 200 Kronen und be 
absichtigt die Bank, dieselbe in SVaperzentigen Rentenbriefen ab 
zulösen, so hätte sie als Ablösungsbetrag 5714.28 Kronen zu 
zahlen, nachdem dieser Betrag bei einer SVaperzentigen Verzin 
sung 200 Kronen Zinsen abwirft. D. h., wird die Rente durch 
die Rentenbank in SVsperzentigen. Rentenbriefen abgelöst, so ist 
die abzulösende Rente mit einem 28V7fachen Betrage zu kapi- 
talisiren. (Nachdem 200X28 4 /7=5714.28) Geschieht die Ablösung 
in 4perzentigen Rentenbriefen, so ist. die Rente nach dem Obi 
gen mit einem 25fachen Betrage zu kapitalisiren und beträgt 
die Ablösungssumme 5000 Kronen. Ebenso ist bei 4l4perzen-
	        
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