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lösten Renten sich durch die in der Ablösung der Renten be
stehende Tilgung vermindert, beziehungsweise der Stand der Ren
tengüter durch vollständige Ablösung der Rente abnimmt. Die
in den eingezahlten Bankrenten enthaltenen Zinsentheile die
nen zur Einlösung der Zinsencoupons der Rentenbriefe.
Die Rentengüter, auf Grund welcher die Rentenbank Renten
briefe emittirt, dienen als Kaution für die Gesammtheit der Ren
tenbriefe, unterliegen der Exekution nicht und in Betreff der
selben können — die Fälle der Verwerthung infolge eines Kon
kurses ausgenommen — durch dritte Personen überhaupt kei
nerlei Rechte erworben werden.
Die nach den auseinandergesetzten Prinzipien geregelten Ren
tenbriefe gewähren volle Garantie hinsichtlich der Sicherheit des
in denselben angelegten Kapitals und kann den Rentenbriefen,
als Kapitalsanlagewerthen, eine den Pfandbriefen gleiche Bedeu
tung beigemessen werden.
Eine wichtige Frage ist die Verzinsung der Rentenbriefe,
welche in engem Zusammenhänge mit der Höhe des Ablösungs
betrages steht. Der durch das Geldinstitut für die Ablösung der
Rente zu zahlende Betrag wird nämlich je nach dem, grösser
oder kleiner sein, als die Verzinsung der Rentenbriefe eine höhere
oder niedrigere ist. Bei Festsetzung des Ablösungsbetrages könnte
jenes Grundprinzip massgebend sein, dass der rentenberechtigte
Grundbesitzer in Rentenbriefen einen solchen Betrag ausbezahlt
erhalte, dessen Zinsen der abgelöstein Rente annähernd gleich
kommen. Annähernd gleichkommen, aber nicht decken. Woll
ten wir, dass die Zinsen des Ablösungsbetrages der abgelösten
Rente gerade entsprechen, dl h. dass die Zinsen des Ab
lösungsbetrages die Rente vollständig decken, so wäre dies nur
in der Weise möglich, wenn wir sowohl der Festsetzung des Ab
lösungsbetrages., als auch der Fixirung des Zinsfusses der Ren
tenbriefe ein und denselben Zinsfuss zu Grunde legen würden.
So z. B. beträgt die abzulösende Rente 200 Kronen und be
absichtigt die Bank, dieselbe in SVaperzentigen Rentenbriefen ab
zulösen, so hätte sie als Ablösungsbetrag 5714.28 Kronen zu
zahlen, nachdem dieser Betrag bei einer SVaperzentigen Verzin
sung 200 Kronen Zinsen abwirft. D. h., wird die Rente durch
die Rentenbank in SVsperzentigen. Rentenbriefen abgelöst, so ist
die abzulösende Rente mit einem 28V7fachen Betrage zu kapi-
talisiren. (Nachdem 200X28 4 /7=5714.28) Geschieht die Ablösung
in 4perzentigen Rentenbriefen, so ist. die Rente nach dem Obi
gen mit einem 25fachen Betrage zu kapitalisiren und beträgt
die Ablösungssumme 5000 Kronen. Ebenso ist bei 4l4perzen-