auch anderseits nichts, um das nun einmal vorhandene unbestimmte
Misstrauen der Kapitalisten durch genügende Aufklärungen zu
beseitigen. Der im vergangenen Jahr um 6,1Ü1,7()U M. vermehrte,
dagegen durch, zum Theil ausserordentliche Tilgungen um G,5()2,G72 M.
verminderte llypothekenhesitz vertheilt sich mit 27,136,728 M auf
städtische, und mit 22,662,083 M. auf ländliche Besitzungen
zum Taxwerthe von zusammen 142,000,000 M. Die Beleihungs
grundsätze sind im Statut niedergelegt, und lauten in der Haupt
sache dahin, dass Objekte bis zu drei Fünfteln ihres, durch be
sondere Taxatoren zu ermittelnden Werthes zu beleihen seien.
Spekulationsgeschäfte sind „im Allgemeinen“ ausgeschlossen, viel
mehr soll sich der Geschäftsbetrieb auf den Hypothekenverkehr
beschränken.
, Im Jahre 1876 sind der Anstalt drei beliehene Grundstücke
im vVege dei Subhastation zugeiallen, deren alsbaldige Veräusserung
ohne Verlust nicht möglich war. Sic stehen mit 910,102 M. als
Aktiva zu Buch.
Die Pfandbriefe, deren es 29,212,500 M. à 4 pCt. verzinsliche
und mit Prämien rückzahlbare, ferner 4,612,470 M. 4'/; prozentige,
967,875 M. 4 prozentige und endlich 11,177,900 M. 5 prozentige
gibt, sind sämmtlich zum Nominalwerth in die Bilanz eingestellt;
der Kursverlust ist unter den Aktiven (Debitoren) verbucht. Das
eingezahltc Aktienkapital beträgt 9,602,880 M., so dass, da das
Maximum des Pfand briet umlauts das Zehnfache vom Aktienkapital
betragt, Knde 1876 noch ein Spielraum von reichlich 40 Millionen
Mark für neue Ptandbrief-Finissionen unter Beibehaltung der jetzigen
Aktienkapitals-Quote gegeben war. Aus dem Reingewinn des Jahres
1876 von 832,743 M. wurden den Reserven 67,294 M. zugewiesen
und dieselbe auf den Betrag von 843,565 M. gebracht. Ausserdem
war eine Provisions-Reserve von 565,044 M vorhanden. Die De
bitoren mit 7,912,786 M. umfassen die disponiblen Mittel, die noch
zur Auszahlung kommenden, verwilligten Hypotheken, sowie die
Sonstigen Aussenständc der Bank und den Disagio-Konto auf be
gebene Pfandbriete. Wie gross das Disagio ist, wird inkorrekter
Weise nicht mitgetheilt, obgleich dies zur Beurtheilung der augen
blicklichen Lage des Institutes keineswegs bedeutungslos ist.
Ausserdem tindet sich keinerlei Nachweis über die Art und Weise,
wie die Tilgung des Disagios bewirkt wird, obgleich dieser Modus
doch besonders dann in’s Gewicht fällt, wenn, wie im vergangenen