Full text: Die Eingliederung der vertriebenen Elsass-Lothringer in das deutsche Wirtschaftsleben im Augenblick seines Tiefstandes

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III. HAUPTTEIL. 
der konnte das Reich nicht durchdrücken, weil einige 
Länder Schwierigkeiten machten, so vor allem Bayern, 
das sich bis Juni 1919 auch weigerte, die elsaß-lothringi 
schen Eisenbahnbeamten bayrischer Staatsangehörigkeit in 
seinen Beamtenkörper einzustellen. 
Mit der Anerkennung der Verpflichtung, die elsaß- 
lothringischen Beamten auf Grund ihrer Staatsangehörig 
keit zu übernehmen, war es natürlich nicht getan. Diese 
Verpflichtung mußte auch zu einer möglichst baldigen Ein 
stellung in den Dienst führen, und zwar in Stellen, die den 
von den betreffenden Beamten in Elsaß-Lothringen inne 
gehabten dem Range und der Gehaltstufe nach entsprachen. 
Außerdem mußte dafür gesorgt werden, daß den elsaß- 
lothringischen Beamten, die nur die elsaß-lothringische 
Staatsangehörigkeit besaßen, ebenfalls ein Unterkommen 
gesichert wurde. Diese letzteren mußten der Bevölkerungs 
zahl der Länder entsprechend auf diese verteilt werden. 
Eine endgültige, alle Fragen umfassende gesetzliche 
Regelung ist hinsichtlich der Unterbringung der elsaß 
lothringischen Beamten bis heute nicht erfolgt. Einen ge 
wissen Teil haben Reich und Länder in ihre Dienste über 
nommen. Die Mehrzahl ist heute noch nicht fest über 
nommen, ein großer Teil hat noch keine Beschäftigung 
gefunden. 
Allen noch unbeschäftigten Beamten zahlt das Reich 
vorläufig ihre Gehälter weiter aus. Das Bedauerliche ist, 
daß diese Gehälter weit hinter den Sätzen Zurückbleiben, 
die im Reich und Ländern heute der Besoldung der Be 
amten zugrunde liegen. Bei der Besoldungsreform der 
Reiclhsbeamten dieses Jahres wurden die elsaß-lothringischen 
Beamten nicht berücksichtigt, trotzdem gerade diese Be 
amten mit ihren Familien sich in besonders schwierigen 
Verhältnissen befinden. Als es dem .Bund der elsaß-lothrin- 
gisohen Landesbeamten usw. endlich Anfang August 1920 
gelungen war, die Versicherung von .seiten des Reiches 
zu erhalten, daß in den nächsten Wochen in einem Nach 
trag zur Reichsbesoldungsreform auch der vertriebenen 
elsaß-lothringischen Beamten gedacht werden solle, wurde
	        
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