Full text: Die deutschen Hypotheken-Aktien-Banken

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Angesichts des komplizirten Charakters der Bank bedarf es 
einer genauen Auseinanderhaltung der veischiedeiien Geschäfts 
zweige ^ uni eine klare Rechnung und einen sichern Ueberhlick 
liber die Lage der Dinge der Zentralleitung bezw. den Aktionären 
zu ermöglichen Die Organisation der Anstalt ist nun eine so 
vollendete, dass dieser Zweck vollkommen erreicht wird. Von der 
besonderen gesetzlich vorgeschriebenen Ueberwachung des Unter 
nehmens seitens Staatsbeamten abgesehen, sorgen die sehr ein 
gehend gehaltenen Statuten für eine rationelle Leitung der ver 
schiedenen Geschäftsabtheilungen, welch’ letztere dadurch, sowie 
durch die Bildung besonderer Reserven, mehr oder weniger als 
selbstständige, und nur in eine und dieselbe Hauptkasse abliefernde 
Institute erscheinen. Als besondere Vorzüge der Bayerischen Hypo 
theken- und Wechselbank, zugleich als Beweis für die prompte 
Funktionirung ihres Verwaltungsapparats und das Abhandensein 
jeglichen persönlichen Zweckes in der Verwaltung sind zu nennen 
die halbjährlichen Abschlüsse und Dividenden-Vertheilungen, welche 
je mit dem Schluss des Halbjahres erfolgen, sowie die Tantiemen- 
losigkeit der Verwaltung, da die Aufsichtsräthe ihre Aufgabe als 
ein unentgeltlich zu verwaltendes Ehrenamt betrachten. 
Die Hypotheken - Abtheilung nimmt im Geschäftsverkehr der 
Bayerischen Hypotheken- und Wechselbank die erste Stelle ein. 
Sie machte Ende v. J. einen Hypothekenbesitz von 251,271,004 M. 
und einen Bfandbriefumlauf von 220,094,072 M. ersichtlich. Für 
die Beleihung, welche sich nur auf bayerische Liegenschaften etc. 
erstrecken darf, ist Vorschrift, dass Hypotheken in der Regel 
nur auf erste Stelle gegeben werden und den halben Werth des 
Objektes nicht übersteigen sollen. Als Valuta können die Pfand 
briefe dienen, die dann jedoch auch wieder in Zahlung genommen 
werden müssen bei der Tilgung. Die Anstalt vermeidet also auf 
diese Weise eigenen Agioverlust, der, trotz des hohen Standes 
ihrer 4 pCt. Pfandbriefe (andere existiren nicht) von ca. 94 pCt, 
bei (1er grossen Umlaufssumme ein sehr bedeutender sein müsste. 
Den Pfandbriefen haften bekanntlich die erworbenen Hyj)otheken 
als Spezialpfand, wie dies durch die betreffende, von den gesetz 
gebenden Faktoren bestätigte Statutbestimmung (§ 01al. 16) 
testgestellt worden ist. Ausserdem besteht für die Jffandbriefe ein 
besonderer Reservefond, welcher nicht früher geschlossen werden 
dart, als bis er die Höhe von 5 pCt. der umlaufenden Pfandbriefe
	        
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