Full text: Die deutschen Hypotheken-Aktien-Banken

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bereits abgeselirieben sind, lieber die Begrenzung des Pfandbrief- 
nndaufs ist gesagt, dass die allerbücbste Genebinigiing ciiizuliolen 
ist, wenn derselbe den siebenfachen Betrag des Aktienkapitals 
übersteigen soll. Bis zum Betrage von 63 Mill. M. hat die Bank 
also die Emission von Pfandbriefen einstweilen frei. Rücksichtlich 
des, bei Ertheilung von Hypotheken-Darlehen zu beobachtenden 
Verhaltens, findet sich im Statut auch nicht die leiseste Andeutung. 
Es wäre desshalb doppelt wünschenswert!], dass die Verwaltung 
in ihren Gesehäftsberichten einigen Aufschluss crtheilte über den 
Schätzungswerth der beliehenen Objekte, über das Verfahren zur 
Ermittlung desselben etc. Haben dergleichen Regeln auch nicht 
immer einen praktischen Werth, so kann doch der Einzelne 
vielleicht daran aus seiner eigenen Erfahrung ermessen, ob die 
Verwaltung solchen Bestimmungen aueh thatsächlich Rechnung 
trägt oder nicht. 
Eine, weniger für die Pfandbriefgläubiger als für die Aktionäre 
bemerkenswerthe Sache ist der Umstand, dass in den jüngst ver 
gangenen Jahren die Verwaltung sieh ihre statutarischen Tantiemen 
aus dem ganzen Supergewinn berechnet hat, während sie nachher 
durch die General-Versammlung bcschliessen Hess, dass ein mehr 
oder minder beträchtlicher Th eil des Restgewinnes nicht an die 
Aktionäre zur Vertheilung gebracht, sondern auf neue Rechnung 
vorgetragen würde. Pro 1875 betrug der, zwar zur Tantiemen 
berechnung herangezogene, nachher aber den Reserven überwiesene 
Gewinnantheil 76,408 fi. Auf die, hiegegen erhobene Reklamation 
einer Minderheit der Aktionäre erklärte zwar der Vcrwaltungsratli, 
auf seinen Aiitheil von 7640 11. an der betreffenden Quote von 
11,460 fi. Tantième zu verzichten, jedoch nicht zu Gunsten der 
Bank, sondern zur Verwendung dieses Betrages in einer ihm 
geeignet erscheinenden Weise. Die Direktion dagegen bcharrte 
auf ihrem Vertragsrecht, ihre Tantiòmcn vom ganzen Supergewinn 
zu beziehen, ohne Rücksicht auf die nachherige Ueberweisung eines 
beträchtlichen Theiles desselben au den Reservefond, wodurch doch 
die Position des Instituts und die Ertragsfähigkeit desselben auch 
für die lediglich Tantièmcberechtigteii verstärkt wird. Pro 1876 
hat auch der Verwaltungsrath nichts davon verlauten lassen, dass 
er auf seinen Theil der Tautiòmen verzichte, der aus dem Ge 
winnvortrag per 54,258 M. berechnet wird. Die Gesammtvcrwaltung 
bezieht also eine Quote von 15 pCt. von einem Gewinnbetragc,
	        
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