Object: Schutz dem Arbeiter!

Entwickelung. Da ist es wahrlich dringendste Ausgabe der Gesetzgebung, 
alle Gefahren für Sittlichkeit und Familienleben nach Möglichkeit zu be 
seitigen oder zu beschränken, um die sittliche Lebenshaltung mit den 
wirthschaftlichen und intellectuellen Fortschritten wenigstens im Einklang 
zu halten. Und wie der Ver si che rungs zwang ein Mittel ist, die 
durchschnittliche materielle Lebenshaltung zu sichern und zu erhöhen, 
so ist die Arb eit er schütz-Gesetzgebung das Mittel, die durchschnitt 
liche, „gewohnheitsmäßige" sittliche Lebenshaltung durch Fest 
setzung gewisser Minimal ford e run g en zu heben. Der Mann soll 
die Familie ernähren — so ist es Regel —, der Frau liegt die Ver 
waltung der Haus Wirth schaft, die Pflege und Erziehung der Kinder 
ob, und wenn in industriellen Bezirken dieses naturgemäße Verhältniß in 
Vergessenheit gerathen ist, dann muß es durch Gesetz wieder in die „ge 
wohnheitsmäßige Lebenshaltung" aufgenommen werden. Auch das Kind 
gehört in die Familie, dort ist allein der Boden, auf welchem es geistig 
und körperlich gedeiht; wenn die industriellen Fortschritte dieses Verhält 
niß in Frage stellen, Mutter und Kind an die Fabrik fesseln, dann muß 
dieses Minimalinaß eines gedeihlichen Familienlebens und der Erziehung 
gesetzlich stxirt werden — ebenso wie der Feierabend (Maximal-Arbeits 
tag) und die Sonntagsruhe. 
Die Grundlage der Volkswirthschaft ist und bleibt die Haus- 
wirthschaft. Eine geordnete Hauswirthschaft ist nicht möglich, wo die 
Frau zur Fabrik geht. Will die Frau alles in Ordnung halten, Putzen, 
Waschen, Flicken, Kochen rc. gut besorgen, will sie den Kindern die Pflege 
und Erziehung angedeihen lassen, welche erforderlich, dann hat sie reich- 
lich zu thun. So weit ihr noch freie Zeit bleibt, bietet sich überall dort, 
wo verheirathete Frauen überhaupt in Fabriken beschäftigt werden, auch 
Gelegenheit, im Hause (durch Spulen, Nöppen, Zwirnen, Nähen rc.) 
oder durch Aus hüls e in fremden Familien sich nebenbei noch etwas 
zu verdienen. Verheirathete Frauen werden ja naturgemäß Wenigs 
gern in Fabriken angenommen, als Mädchen; wo also die Fabrikarbeit 
verheiratheter Frauen üblich ist, ist eben Mangel an weiblichen Ar 
beitskräften für häusliche Dienste und Hausindustrie, und findet sich 
auch in diesen Gebieten lohnender Verdienst. Und wenn uns wiederum 
entgegen gehalten wird: „In der Hausindustrie sind die Verhältnisse 
schlimmer wie in den Fabriken", so geben wir dieselbe Antwort, wie be 
züglich der Kinderarbeit. Jedenfalls kann und wird die Frau ihreĢ 
Hauswesen besser vorstehen und braucht fie sich wenigstens nicht «fit 
dem Uebermaß der Arbeit zu belasten, wie bei der Fabrikthätigkeit. 
„Aber ist nicht zu befürchten, daß mit dem Verbot der Fabrikthätig" 
keit der Frauen die Zahl der illegitimen Verhältnisse, der uneheliche"
	        
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