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III. IIAUPTÜEIL.
nung und Arbeit finden würden, mußte die Weiterleitung
selbstverständlich ausgehen. Daneben galt es, Stauungen
in einzelnen Bezirken zu verhindern. Für Flüchtlinge, die
kein festes Ziel von sich aus hatten, wurde der Grund
satz aufgestellt, sie ihren Bundesstaaten zuzuführen. Gleich
zeitig konnte bei der Übernahme wenigstens dafür gesorgt
werden, daß allen in Notlage befindlichen Flüchtlingen so
fort mit dem Allernötigsten geholfen wurde.
Wir haben bereits auf die verschiedenen Gründe hin
gewiesen, durch welche viele Vertriebene zur Niederlassung
in Baden veranlaßt wurden. In den ersten Monaten nach
dem Waffenstillstand verschlossen viele badischen Gemein
den in rücksichtsloser Weise den Flüchtlingen ihre Tore,
wobei zwar nicht vergessen werden soll, daß sie unter einer
großen Wohnungsnot litten, oft jedoch aus Furcht vor
Lasten, die ihnen durch diese Vertriebenen entstehen könn
ten, zu solcher Handlungsweise veranlaßt wurden. Die
Möglichkeit solchen Vorgehens leiteten sie aus der Ver
ordnung über „Maßnahmen zur Beschränkung des Fremden
verkehrs“ vom 13. April 1918 (RGBl. 1918 S. 1143) ab.
Die volle Freizügigkeit wurde jedoch den elsaß-lothringi
schen Vertriebenen durch die Verordnung betr. „Zuzug orts
fremder Personen und von Flüchtlingen“ vom 23. Juli 1919
(RGBl. 1919 S. 1353) gewährt. Aber auch diese Bestimmung
konnte nicht verhindern, daß bis zum heutigen Tage ein
zelne Gemeinden den Flüchtlingen solche Schwierigkeiten
bereiten, daß diese Freizügigkeit illusorisch wird. Trotz
dieser Hemmungen, die allerdings nicht nur in Baden,
sondern in gleicher Weise auch in anderen deutschen
Ländern den Flüchtlingen bis zum heutigen Tage bereitet
werden, prägen sich die Motive, die einen großen Teil
der Vertriebenen aus Elsaß-Lothringen veranlaßte, in Baden
oder sonst in Süddeutschland seinen dauernden Aufenthalt
zu nehmen, sehr klar aus. Wäre die Übernahme der Ver
triebenen und ihre Weiterleitung vollkommen schematisch
nach dem Gesichtspunkt der Staatszugehörigkeit durch
geführt worden, so müßte heute die Verteilung der Vertrie
benen auf die verschiedenen deutschen Länder den Staats
angehörigkeitsziffern entsprechen, die wir in einer Statistik