Full text : Grundsätze der Volkswirtschaftslehre

8.  Kap.  Der  Aufschwung  und  der  Verfall  der  Nationen.  137
Qebüi)rt  bann  eine  Beihilfe  aus  öffentlichen  Mitteln,  die  natürlich  nach  Lage
Umstände  eine  sehr  verschiedene  sein  muß.  Nur  so  viel  sei  bezüglich  derselben ­
  bemerkt:  wenn  die  Nation  im  ganzen  von  der  Erfindung,  welche  die
^treffenden  Arbeiter  um  ihre  Beschäftigung  brachte,  Nutzen  gezogen  hat,  so
niu B  die  Gesamtheit  für  die  Entschädigung  der  letztem  aufkommen,  während
ln  den  Fällen,  in  welchen  nur  gewiffe  Elemente  von  den  eingeführten  Verbesserungen ­
  Vortheil  hatten,  lediglich  diese  dazu  heranzuziehen  sind*.
Etwas  anderes  ist  es,  wenn  eine  Industrie  durch  ein  Monopol  den
Händen  weniger  ausgeliefert  ist.  In  einem  solchen  Falle  vermag  niemand
^ìe  Ausdehnung  der  Nachtheile  zu  berechnen,  welche  diejenigen,  welche  daraus
^ŗen  Nutzen  ziehen,  der  Arbeiterschaft  oder  der  gesamten  Nation  infolge  der
Zuführung  von  Betriebsverbefferungen  zufügen.  Hier  tragen  aber  die  Menschen
^îe  schuld,  nicht  die  neuen  Maschinen.

1  Selbstverständlich  kann  aber  überhaupt  nur  dann  von  einer  solchen  Entschädigung
u  Rede  sein,  wenn  angenommen  werden  muß,  daß  die  durch  die  Fortschritte  der
echnik  Geschädigten  wirkliche  Schädigungen  erlitten  haben.  Als  solche  können  aber
le  schritte,  welche  die  Betreffenden  thun  müssen,  um  eine  neue  Beschäftigung  zu  er-!w.
 tCn '  "nd  das  persönliche  Unbehagen,  welches  die  Angewöhnung  an  eine  andere
Tätigkeit  mit  sich  bringt,  nicht  betrachtet  werden.  Wohin  würde  man  sonst  mit  allen
utschädigungsansprüchen  gelangen?  Es  könnte  ja  jeder  Industrielle,  der  infolge  der
kschäftslage  die  Production  neuer  Artikel  unternehmen  muß,  und  jeder  Kaufmann,
er  andere  Waren  zu  führen  sich  gezwungen  sieht,  Entschädigung  begehren.  Etwas
eres  ist  es,  wenn  die  neue  Art  der  Beschäftigung  minder  ehrenvoll  erscheint  oder
größere  Mühe  verursacht,  wenn  sie  auch  gleich  einträglich  ist.  In  solchen  Fällen  ist
^  recht  und  billig,  einen  Ersatz  zu  gewähren.  Aber  wie  schwer  sind  alle  derartigen
f  * U  entscheiden!  So  ist  es  denn  nur  zu  oft  vorgekommen,  daß  ganze  um  ihre
ŗ  Here  Thätigkeit  gekommene  Gruppen  des  Arbeiter-  und  Gewerbsstandes  harte  Ber-E
  ļeiden  mußten  und  viele  dem  Elend  anheimfielen.  Wer  hat  z.  B.  die  Fiaker
Ma  als  die  Trambahnen  die  Städte  zu  durchziehen  begannen?  Am  ersten  hat
Arb  '"0^  küburdj  zu  helfen  gesucht,  daß  man  in  Gegenden,  in  welchen  eine  große  Menge
Ku  n!"  beschäftigungslos  wurde,  Schulen  gründete,  in  denen  zur  Erlernung  gewisser
^Fertigkeiten  Gelegenheit  geboten  wird.  Auch  hat  man  staatlich  betriebene  3nk>ev"s/"'
  ê'  Ņ-  die  Tabaksfabrikation,  an  solche  Orte  verlegt,  wo  eine  zahlreiche  Arbeiterneu"
  ^ung  brodlos  geworden  war.  Es  ist  aber  diese  Entschädigung  solcher,  die  durch
Ichw'  ŗsindungen  in  ihren  Interessen  geschädigt  sind,  ferner  auch  deshalb  ein  äußerst
^uch^^îģb^  Problem,  weil  sich  so  weittragende  Eonsequenzen  daran  knüpfen.  Soll  man
ìk  entschädigen,  welche  durch  Zollerleichterungen  u.  s.  w.  leiden?
            
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