Full text: Grundsätze der Volkswirtschaftslehre

9. Kap. Die Güterconsumtion im allgemeinen. 
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Betreffs der nachtheiligen Arten der Consumtion, über die bereits im 
4- Kapitel gehandelt wurde, ist noch hervorzuheben, daß dieselben nicht nur 
în wirtschaftlicher, sondern nicht minder in sittlicher Hinsicht zu schlimmen 
Resultaten führen, wie sie denn auch zum Theil aus sittlichen Mängeln her 
zuleiten sind. 
Es ist daran festzuhalten, daß der Gebrauch wirtschaftlicher Güter auch 
zum Zwecke des Genuffes vom Standpunkt des Christenthums an und für 
Uch nicht verboten ist. Ein solcher Gebrauch ist mit der bis zu einem gewiffen 
Grade nothwendigen Loslösung von der Anhänglichkeit an die irdischen Güter 
und mit der Uebung der Selbstverläugnung sehr wohl vereinbar. Wir be 
ynöthigen die irdischen Güter und haben sie in vernünftigem Maße zu ge 
brauchen, um unsern Lebenszweck erfüllen zu können. Was nun die ver 
schiedenen Zwecke anbelangt, zu welchen die Güter verwendet werden, so müffen 
Nur zwischen Nothwendigem, Standesgemäßem und Ueberflüssigem unterscheiden. 
Zum Nothwendigen sind Kleidung, Nahrung, Obdach und alles das zu 
^kchnen, was nach Lage der Verhältniffe erforderlich ist, um die Menschen bei 
Gesundheit und Kräften zu erhalten. Auf diese nothwendigen Güter hat 
ledermann Anspruch. In die Kategorie der zu den st a n d e s m ä ß i g e n 
Bedürfnissen dienenden gehören alle diejenigen Güter, deren man be- 
burf, um mit den Deinigen ein seinem Rang und seiner Lebensstellung ent 
sprechendes Leben führen zu können. Solcher Güter gibt es selbst auf der 
niedrigsten socialen Stufe eine Menge. So muß ein Haus, damit es als 
"ņe Paffende Wohnstätte für eine Familie dienen kann, viel mehr sein als 
oiu bloßes Obdach gegen die ungünstigen Einflüffe der Witterung. Des 
gleichen ist eine Kleidung aus zusammengeflickten Lumpen, mag sie immer- 
^iu nicht gesundheitswidrig sein, auch für Leute aus den niedrigsten Volks 
schichten unschicklich. 
Zu den zu Ueberflüssigem verwendeten wirtschaftlichen Gütern sind alle 
iejenigen zu rechnen, welche nicht unter die zwei vorstehenden Kategorien fallen. 
0" dieser dritten Gattung sind zwei Arten zu unterscheiden: solche, deren Ver 
wendung gerechtfertigt ist, und solche, deren Gebrauch und Genuß getadelt werden 
ņwst. Zwischen diesen beiden Arten von Gütern besteht zwar keine feste Grenze, 
^ber sie i a jf en sich nichtsdestoweniger auseinander halten. Zur erstem gehören 
ìejenigen, welche in erster Linie der intellectuelle und der ästhetischen Bildung 
°ber dem literarischen und künstlerischen Genuß und der Beschäftigung mit 
er Wissenschaft dienen. Sodann sind hierher auch solche Güter zu zählen, 
welche eine über das vernünftige Maß nicht hinausgehende Behaglichkeit 
o* häuslichen Lebens gewähren, das Reisen erleichtern oder Vergnügungen 
und Genüffe innerhalb der Grenzen ermöglichen, die man je nach den 
klnzelnen Fällen und Lebensstellungen ohne ernste Bedenken als erlaubte 
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