9. Kap. Die Güterconsumtion im allgemeinen.
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Betreffs der nachtheiligen Arten der Consumtion, über die bereits im
4- Kapitel gehandelt wurde, ist noch hervorzuheben, daß dieselben nicht nur
în wirtschaftlicher, sondern nicht minder in sittlicher Hinsicht zu schlimmen
Resultaten führen, wie sie denn auch zum Theil aus sittlichen Mängeln her
zuleiten sind.
Es ist daran festzuhalten, daß der Gebrauch wirtschaftlicher Güter auch
zum Zwecke des Genuffes vom Standpunkt des Christenthums an und für
Uch nicht verboten ist. Ein solcher Gebrauch ist mit der bis zu einem gewiffen
Grade nothwendigen Loslösung von der Anhänglichkeit an die irdischen Güter
und mit der Uebung der Selbstverläugnung sehr wohl vereinbar. Wir be
ynöthigen die irdischen Güter und haben sie in vernünftigem Maße zu ge
brauchen, um unsern Lebenszweck erfüllen zu können. Was nun die ver
schiedenen Zwecke anbelangt, zu welchen die Güter verwendet werden, so müffen
Nur zwischen Nothwendigem, Standesgemäßem und Ueberflüssigem unterscheiden.
Zum Nothwendigen sind Kleidung, Nahrung, Obdach und alles das zu
^kchnen, was nach Lage der Verhältniffe erforderlich ist, um die Menschen bei
Gesundheit und Kräften zu erhalten. Auf diese nothwendigen Güter hat
ledermann Anspruch. In die Kategorie der zu den st a n d e s m ä ß i g e n
Bedürfnissen dienenden gehören alle diejenigen Güter, deren man be-
burf, um mit den Deinigen ein seinem Rang und seiner Lebensstellung ent
sprechendes Leben führen zu können. Solcher Güter gibt es selbst auf der
niedrigsten socialen Stufe eine Menge. So muß ein Haus, damit es als
"ņe Paffende Wohnstätte für eine Familie dienen kann, viel mehr sein als
oiu bloßes Obdach gegen die ungünstigen Einflüffe der Witterung. Des
gleichen ist eine Kleidung aus zusammengeflickten Lumpen, mag sie immer-
^iu nicht gesundheitswidrig sein, auch für Leute aus den niedrigsten Volks
schichten unschicklich.
Zu den zu Ueberflüssigem verwendeten wirtschaftlichen Gütern sind alle
iejenigen zu rechnen, welche nicht unter die zwei vorstehenden Kategorien fallen.
0" dieser dritten Gattung sind zwei Arten zu unterscheiden: solche, deren Ver
wendung gerechtfertigt ist, und solche, deren Gebrauch und Genuß getadelt werden
ņwst. Zwischen diesen beiden Arten von Gütern besteht zwar keine feste Grenze,
^ber sie i a jf en sich nichtsdestoweniger auseinander halten. Zur erstem gehören
ìejenigen, welche in erster Linie der intellectuelle und der ästhetischen Bildung
°ber dem literarischen und künstlerischen Genuß und der Beschäftigung mit
er Wissenschaft dienen. Sodann sind hierher auch solche Güter zu zählen,
welche eine über das vernünftige Maß nicht hinausgehende Behaglichkeit
o* häuslichen Lebens gewähren, das Reisen erleichtern oder Vergnügungen
und Genüffe innerhalb der Grenzen ermöglichen, die man je nach den
klnzelnen Fällen und Lebensstellungen ohne ernste Bedenken als erlaubte
an-