Full text: Grundsätze der Volkswirtschaftslehre

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II. Buch. Der Güteraustausch. 
Verhältnisse im Gedächtniß zu behalten, nämlich die 99 Preise; dagegen müßte 
man sich 4950 solche Verhältnisse gegenwärtig halten, wenn es keinen gemein 
samen Werthmesser geben würde. 
Uebrigens hat nicht immer eine und dieselbe Art von Gütern zuglä 
als Tauschmittel und als Werthmesser gedient. So benutzte man in Däne 
mark, als der Ackerbau an Stelle des bis dahin üblichen Nomadenlebens ge 
treten war, Getreide als Tauschmittel, während als Werthmesser noch immer 
das Vieh angenommen wurde. Später ist es vorgekommen, daß eine Tonne 
Gerste als solcher diente, während als Tauschmittel bereits Metall zur Ver 
wendung kam i. In der Regel ist aber der Werthmesser der Güter in allen 
civilisirten Ländern mit einer Art von Gütern identisch, die entweder allein 
als Tauschmittel angenommen ist oder doch hauptsächlich als solches dient- 
Ein diesen beiden Zwecken dienendes Gut wird Geld genannt. Der BegE 
des Geldes muß von zwei andern verwandten Begriffen unterschieden werden- 
Als Umlaufsmittel ist ein jedes Tauschmittel zu bezeichnen, welches # 
einem Lande oder einem Theile desselben circulirt, d. h. welches daselbst 
in der Regel von jedermann in Zahlung genommen wird. Als gesetzt 
liches Zahlungsmittel hingegen erscheint ein jedes Tauschmittel, welche 
jedermann laut gesetzlicher Bestimmung in Zahlung nehmen muß, wenn ^ 
nicht mit der andern vertragschließenden Partei dahin einig geworden ist' 
daß die Zahlung in anderer Währung oder in andern Werthzeichen cr ' 
folgen soll. 
So sind die von einer im Besitze des Rechtes zur Notenausgabe besşş 
lichen Bank ausgestellten Banknoten Umlaufsmittel, wenn sie auch keinen Zwangs 
curs besitzen, sondern nur in der betreffenden Gegend von jedermann ^ 
weiteres in Zahlung genommen werden. Geld aber im eigentlichen Sinne de 
Wortes sind sie nicht, sondern nur Stellvertreter desselben, indem ihr Bşş 
einem jeden das Recht einräumt, sich durch ihren Umtausch bei dem betreffende 
Finanzinstitut den Betrag zu verschaffen, auf welchen sie lauten. Dagegen J 
eine Banknote der Bank of England oder der Deutschen Reichsbank innerha 
der Grenzen Großbritanniens und Irlands resp. des Deutschen Reiches soşş 
Umlaufs- als gesetzliches Zahlungsmittel. Wenn mir jemand 100 Mark schulde' 
so muß ich es mir gefallen lassen, daß er mittelst einer auf diesen Betr^ 
* Uebrigens verdient hervorgehoben zu werden, dast der Tauschhandel nicht 
bei barbarischen Völkern herrschend war und es zum Theil noch ist, sondern daß fo 
Zustände selbst noch um den Anfang dieses Jahrhunderts in erst vor kurzem eivilistr 
Ländern sehr verbreitet waren. Es war das besonders in gewissen Gegenden 91"^ 
der Fall. Im Staate Vermont z. B. bot der Arzt seine Arzneien aus, um M _ 
Pferd zu kaufen, der Drucker die Zeitungen, um Butter, Korn u. s. w. einzuha" 
(siehe Roscher a. a. O. 227).
	        
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