Full text : Grundsätze der Volkswirtschaftslehre

8.  Kap.  Gemünztes  Geld  und  Münzzeichen.

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àîà  Zur  Emittirung  von  Staatsnoten  schreiten  und  dieselben,  sobald  diese
othwendigkeit  nicht  mehr  besteht,  schleunig  wieder  einziehen.
Die  Neigung,  zu  viel  Papiergeld  auszugeben,  wird  übrigens  noch  daurch
  vergrößert,  daß  viele  Regierungen  unter  dem  Einflüsse  großer  Specuanten
  stehen,  welche  durch  das  Steigen  des  Goldagios  ungeheuern  Gewinn
äu  Machen  im  stände  sind.  Wenn  man  nach  einer  übermäßig  großen  Staatsvotenemission ­
  den  Courantgeldumlauf  wiederherstellen  will,  so  ist  die  sehr
chwierige  Frage  zu  beantworten:  soll  man  den  vor  dem  Eintritt  der  Entbrthung
  geltenden  Münzfuß  wiederherstellen  oder  einen  andern  annehmen,
elcher  der  stattgefundenen  Werthverminderung  entsprechend  zu  halten  wäre?
.  Şe  also,  wenn  der  im  vorhergehenden  für  England  angenommene  Fall
^getreten  wäre,  mithin  das  Goldagio  daselbst  100  %  betragen  würde,  der
EUe  Sovereign  der  wiederhergestellten  Goldwährung  wie  zuvor  123  Gran
^d  oder  nur  etwa  61  Gran,  also  ein  Feingewicht,  welches  dem  gesunkenen
à^îverth  des  Papiergeldes  entspräche,  enthalten,  oder  soll  sein  Gehalt  etwa
foeb  en  ^ en  õàen  Extremen  liegen?  Ist  die  Entwerthung.  wie  in  dem
angenommenen  Falle,  eine  sehr  bedeutende,  und  hat  dieselbe  lange  Zeit
so  verursacht  die  Rückkehr  zum  alten  System  eine  neue  Preisrevolution
^  neue  Ungerechtigkeiten,  durch  welche  die  alten  nicht  wieder  gut  gemacht
£. er  en  können.  In  andern  Fällen  hängt  zu  viel  von  den  in  den  verschiedenen
Ņ  ^  ^n  obwaltenden  besondern  Verhältnissen  ab,  als  daß  eine  allgemein  giltige
U  Wort  gegeben  werden  könnte.
«ns  Origens  darf  man  ja  nicht  glauben,  daß  eine  übermäßige  Papiergeld-^b'Ññbe
  nicht  stattfinden  könne,  wenn  die  ausgegebenen  Staatsnoten  —  wie
Zeit  der  französischen  Revolution  cmittirten  Assignaten  —  auf  liegende
SB et  et  ş"udirt  sind,  wenn  also  die  Regierung  derartige  Güter  von  einem  dem
^  ausgegebenen  Papiergeldes  entsprechenden  Werthe  besitzt  und  die
sdüt^  "î'îkelst  des  Erlöses,  den  sie  aus  deren  Verkaufe  zu  erzielen  hofft,  in
^kgie^  einzulösen  verspricht.  Es  sind  ja  nicht  die  Hilfsquellen  der
9)} e1 J frun 9  allein,  welche  in  Betracht  kommen,  sondern  es  hängt  auch  von  der
Wr  umlaufenden  Noten  ab,  ob  sie  an  Werth  verlieren  oder  nicht,
es  im  Jahre  1866  nach  der  Beendigung  des  Bürgerkrieges  die
Mell^  ^  Regierung  der  Vereinigten  Staaten  zur  Verfügung  stehenden  Hilfsbon ­
  %  "'cht  verhindern,  daß  sich  das  Goldagio  noch  immer  auf  einer  Höhe
t*  67  o/o
eine  "'uierhin  bildet  aber  eine  derartige  Fundirung  einen  Schutzwall  gegen
^ößere  Entwerthung  des  Papiergeldes,  da  sie  eine  spätere  Regutvirtt
  w**  Ģeldderhältniffe  in  Aussicht  stellt  und  schon  dadurch  beschränkend
5ß et J  vß  wenigstens  eine  Vermehrung  des  Staatsnotenumlaufs  über  den
dr  zu  deren  Sicherung  dienenden  Güter  hinaus  ausgeschlossen  bleibt.
            
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