Full text: Grundsätze der Volkswirtschaftslehre

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II. Buch. Der Güteraustausch. 
Der Handelsverkehr unserer Zeit würde ohne eine derartige Creditorganisation 
sicherlich nicht den vierten Theil des von ihm erreichten Umfangs besitzen. 
Was ist unter Credit zu verstehen? Nichts anderes als die Bewilligung 
des Aufschubs von Zahlungen. Es wird also Credit gewährt, wenn jemand 
Umlaufsmittel oder eine Anweisung, welche den Inhaber zur Beschaffung von 
solchen ermächtigt, ausleiht, oder wenn jemand wirtschaftliche Güter verkauft, 
ohne daß er dafür sofortige Zahlung in Anspruch nimmt. Käufe gegen 
Credit sind namentlich in den Fällen, in welchen es sich um Kaufpķ 
summcn von bedeutendem Betrage handelt, sehr häufig, im Kleinverkehr hin 
gegen viel seltener 1 . Auch alle Verpachtungen. Assecuranzen u. s. w., selbst 
alle Lohnverträge, bei denen die Zahlung in länger« Fristen festgesetzt wird, 
fallen unter den Begriff der Creditgewährung. 
Von Handels credit im besondern ist dann die Rede, wenn die ' f - 
treffenden Verträge zwischen Kaufleuten geschlossen werden und sich auf Handels 
geschäfte beziehen. Wir wollen uns zunächst mit dieser Art des Credites be 
schäftigen. Da aber der Schwerpunkt des Handelscredites in den Banke" 
gelegen ist. so müssen wir den verschiedenen Arten dieser Institute und ihren 
hauptsächlichsten Functionen eine besondere Aufmerksamkeit zuwenden. 
Das Wort ,BanU scheint altgermanischen Ursprungs zu sein und einen 
Vorrath von gewissen Dingen bedeutet zu haben. Wir verstehen büHintfj 
einen Vorrath von Münzen, Edelmetallbarren, Staatsnoten und andern, ni 
aus Metall hergestellten Umlaufsmitteln, Forderungen und Wertpapiere" 
aller Art (Actien, Eisenbahnobligationen. Staatsschuldverschreibungen, PfnN ^ 
briefen u. s. w.), mit denen die mit der Verwaltung dieses Vorrathe? 
trauten gewerbsmäßige Geschäfte machen. . 
In dieser weiten Fassung schließt der Begriff der Bank sehr verschieb 
Arten von Unternehmungen ein, Depositen-, Rimessen-, Noten-, Hypotheke"' 
Mobiliarcredit- und Volksbanken, Sparkassen, Darlehenskassen', Pfaudle^ 
anstalten, die Gesc 
papieren u. s. w. 
Geldwechsler und ^ -r— ^ 
freilich der Name eines Bankiers nur größer« Unternehmern derartiger 
' Sehr kurz und treffend ist die Definition W. Roschers a. a. O. 171: 
ist die freiwillig eingeräumte Befugniß, über fremde Güter gegen das bloße 
sprechen des Gegenwerthes zu verfügen.' Rau gibt a. a. O. 48 die folgende Beg"^. 
bestimmuug: .Credit ist das Vertrauen, in welchem jemand in Hinsicht auf ^ t 
füllung vertragsmäßiger Verbindlichkeiten im wirtschaftlichen Verkehr bei andern 
Durch den Credit wird man in den Stand gesetzt, sich im Verkehre Güter zur Benutz ^ 
oder zum Eigenthum oder andere Leistungen zu verschaffen, ohne das; man den 
dungenen Gegcnwerth sogleich erstatten muß.' 
stifte der Wechselmakler, der in öffentlichen Foilds, 
Speculirenden und der Verkäufer solcher Werthpapiere 
Geldverleiber. SXm aewöbnliäien Svraebaebraucht stşi 
der
	        
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