Full text : Grundsätze der Volkswirtschaftslehre

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II.  Buch.  Der  Güteraustausch.

und  mehr  gebräuchlich,  daß  die  Geschäftsleute,  deren  Betrieb  sich  über  den
bescheidensten  Umfang  erhebt,  und  auch  die  übrigen  über  ein  irgendwie  bedeutenderes ­
  Vermögen  verfügenden  Personen  ein  Depot  bei  einer  Bank  oder
einem  Bankier  besitzen  und  alle  großen  Zahlungen  in  der  Art  vornehmen,
daß  sie  einen  Check,  d.  h.  einen  schriftlichen,  an  ihren  Bankier  gerichteten
Zahlungsauftrag  ausstellen.  Dabei  hat  es  indessen  in  den  meisten  Fällen
noch  nicht  sein  Bewenden.  Nur  ein  kleiner  Theil  der  Checks  wird  von  den
Bankgeschäften  wirklich  in  Gold  oder  in  andern  Umlaufsmitteln  ausgezahlt-Die
  meisten  oder  sehr  viele  von  denjenigen,  welchen  sie  ausgehändigt  werden,
übermitteln  die  empfangenen  Checks  vielmehr  ihrem  Bankier.  Ist  dieser  nun
zugleich  derjenige  des  Ausstellers,  so  begnügt  er  sich  damit,  die  betreffenden
Ziffern  in  seinem  Rechnungsbuche  zu  ändern  und  den  Betrag  von  dem  Guthaben ­
  des  Ausstellers  ab-  und  demjenigen  des  Empfängers  hinzuzuschreiben,
ohne  daß  eine  Zahlung  erfolgen  würde.  Wenn  aber,  wie  es  sehr  wê
scheinlich  ist,  der  Aussteller  und  der  Empfänger  des  Checks  nicht  mit  einem
und  demselben  Bankier  in  Verbindung  stehen,  so  geschieht  nichtsdestoweniger
in  der  Hauptsache  ganz  dasselbe.  Die  Vertreter  aller  Bankiers  einer  ^
stimmten  Gegend  kommen  nämlich  regelmäßig  in  einem  AbrechnungshauU
zusammen,  wo  alle  Checks  und  alle  Wechsel,  die  ein  jedes  Bankgeschäft  zu
zahlen  hat,  mit  denjenigen,  die  es  einzuziehen  hat,  verglichen  werden,  so  bast
nur  der  Ueberschuß  der  Summe  der  einen  über  den  Gesamtbetrag  der  ander
ausbezahlt  bezw.  in  Empfang  genommen  wird.  Auf  diese  Weise  werdeu
fabelhaft  große  Beträge  beglichen,  ohne  daß  Zahlungen  zu  erfolgen  brauchten-So
  werden  in  dem  großen  Londoner  Clearinghaus  jährlich  Schuldforderunge
im  Betrage  von  fünf  bis  sechs  Milliarden  Pfund  Sterling  beglichen,
daß  man  zu  diesem  Behufe  auch  nur  eines  einzigen  Sovereigns  bedürft
Für  die  auszuzahlenden  Ueberschüsse  werden  Checks  auf  die  Bank  of
land  ausgestellt,  bei  der  sämtliche  Bankiers  ein  Conto  haben.  Könnte  da
Unmögliche  möglich  gemacht  und  diese  riesige  Menge  von  Geschäften  ķ
Zuhilfenahme  von  Checks  und  Wechseln  abgewickelt  werden,  so  würde
dazu  wahrscheinlich  einen  Betrag  von  nicht  weniger  denn  50  Millionen  Pf""
Sterling  Gold  nothwendig  haben.
So  hat  sich  aus  den  Hinterlege-,  Giro-,  Depositenbanken,  oder  wie
Institute  dieser  Art,  bei  denen  von  einer  größern  oder  geringern  Anzahl  V
Ionen  Summen  Geldes  zum  Ersätze  der  Barzahlungen  durch  bloßes  Ab-  "
Zuschreiben  in  den  Rechnungsbüchern  niedergelegt  wurden  \  sonst  heĢ
mögen,  das  großartige  Clearingsystem  entwickelt.  Wie  viele  Etappen  muß
aber  zurückgelegt  werden,  seitdem  sich  einige  Bankhäuser  um  das  Jahr  1

1  Mar  perger,  Beschreibung  der  Banken.  Leipzig  1723.
            
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