Full text : Grundsätze der Volkswirtschaftslehre

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II.  Buch.  Der  Güteraustausch.

Der  Handelsverkehr  unserer  Zeit  würde  ohne  eine  derartige  Creditorganisation
sicherlich  nicht  den  vierten  Theil  des  von  ihm  erreichten  Umfangs  besitzen.
Was  ist  unter  Credit  zu  verstehen?  Nichts  anderes  als  die  Bewilligung
des  Aufschubs  von  Zahlungen.  Es  wird  also  Credit  gewährt,  wenn  jemand
Umlaufsmittel  oder  eine  Anweisung,  welche  den  Inhaber  zur  Beschaffung  von
solchen  ermächtigt,  ausleiht,  oder  wenn  jemand  wirtschaftliche  Güter  verkauft,
ohne  daß  er  dafür  sofortige  Zahlung  in  Anspruch  nimmt.  Käufe  gegen
Credit  sind  namentlich  in  den  Fällen,  in  welchen  es  sich  um  Kaufpķ
summcn  von  bedeutendem  Betrage  handelt,  sehr  häufig,  im  Kleinverkehr  hingegen ­
  viel  seltener 1 .  Auch  alle  Verpachtungen.  Assecuranzen  u.  s.  w.,  selbst
alle  Lohnverträge,  bei  denen  die  Zahlung  in  länger«  Fristen  festgesetzt  wird,
fallen  unter  den  Begriff  der  Creditgewährung.
Von  Handels  credit  im  besondern  ist  dann  die  Rede,  wenn  die  ' f -
treffenden  Verträge  zwischen  Kaufleuten  geschlossen  werden  und  sich  auf  Handelsgeschäfte ­
  beziehen.  Wir  wollen  uns  zunächst  mit  dieser  Art  des  Credites  beschäftigen. ­
  Da  aber  der  Schwerpunkt  des  Handelscredites  in  den  Banke"
gelegen  ist.  so  müssen  wir  den  verschiedenen  Arten  dieser  Institute  und  ihren
hauptsächlichsten  Functionen  eine  besondere  Aufmerksamkeit  zuwenden.
Das  Wort  ,BanU  scheint  altgermanischen  Ursprungs  zu  sein  und  einen
Vorrath  von  gewissen  Dingen  bedeutet  zu  haben.  Wir  verstehen  büHintfj
einen  Vorrath  von  Münzen,  Edelmetallbarren,  Staatsnoten  und  andern,  ni
aus  Metall  hergestellten  Umlaufsmitteln,  Forderungen  und  Wertpapiere"
aller  Art  (Actien,  Eisenbahnobligationen.  Staatsschuldverschreibungen,  PfnN  ^
briefen  u.  s.  w.),  mit  denen  die  mit  der  Verwaltung  dieses  Vorrathe?
trauten  gewerbsmäßige  Geschäfte  machen.  .
In  dieser  weiten  Fassung  schließt  der  Begriff  der  Bank  sehr  verschieb
Arten  von  Unternehmungen  ein,  Depositen-,  Rimessen-,  Noten-,  Hypotheke"'
Mobiliarcredit-  und  Volksbanken,  Sparkassen,  Darlehenskassen',  Pfaudle^
anstalten,  die  Gesc
papieren  u.  s.  w.
Geldwechsler  und  ^  -r—  ^
freilich  der  Name  eines  Bankiers  nur  größer«  Unternehmern  derartiger
'  Sehr  kurz  und  treffend  ist  die  Definition  W.  Roschers  a.  a.  O.  171:
ist  die  freiwillig  eingeräumte  Befugniß,  über  fremde  Güter  gegen  das  bloße
sprechen  des  Gegenwerthes  zu  verfügen.'  Rau  gibt  a.  a.  O.  48  die  folgende  Beg"^.
bestimmuug:  .Credit  ist  das  Vertrauen,  in  welchem  jemand  in  Hinsicht  auf  ^  t
füllung  vertragsmäßiger  Verbindlichkeiten  im  wirtschaftlichen  Verkehr  bei  andern
Durch  den  Credit  wird  man  in  den  Stand  gesetzt,  sich  im  Verkehre  Güter  zur  Benutz  ^
oder  zum  Eigenthum  oder  andere  Leistungen  zu  verschaffen,  ohne  das;  man  den
dungenen  Gegcnwerth  sogleich  erstatten  muß.'

stifte  der  Wechselmakler,  der  in  öffentlichen  Foilds,
Speculirenden  und  der  Verkäufer  solcher  Werthpapiere
Geldverleiber.  SXm  aewöbnliäien  Svraebaebraucht  stşi

der
            
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