168 4. Buch. II, Teil. Die privatwirtschaftlichen Einnahmen des Staates.
kommen fremder Unternehmungen hat zum Teil den Charakter der
Gebühr oder der Steuer.
Die besonderen Umstände, welche in neuerer Zeit eine Ver
mehrung der staatlichen Unternehmungen mit sich bringen, sind
namentlich folgende: a) die außerordentliche Konzentrierung des
Kapitals; Folge hiervon ist die Entstehung kolossaler Unterneh
mungen, die einen großen bureaukratischen Apparat notwendig
machen, weshalb der früher gegen die Staatsunternehmungen ge
brauchte Einwand des Bureaukratismus nicht mehr stichhaltig ist;
b) viele der modernen Unternehmungen (Versorgung mit Kraft
quellen usw.) sind mehr administrativer als spekulativer Natur, so
zum großen Teil das Verkehrswesen, aber auch das Versicherungs
wesen, selbst das Kreditwesen usw., hier weist der Staat also gegen
über den Privatunternehmungen keine besondere Inferiorität auf.
Bei dem gesamten privatwirtschaftlichen Erwerb des Staates,,
aber ganz besonders bei den gewerblichen und kaufmännischen
Unternehmungen spielt die Frage der Verwendung der Einnahmen
eine bedeutende Bolle. Es unterliegt keinem Zweifel, daß das aus
diesen Unternehmungen fließende Einkommen zweifacher Natur ist.
Ihrer allgemeinen Natur nach sind diese Einnahmen Staatseinnah
men, wie andere Einnahmen und daher bestimmt, zur Deckung des
Staatsbedarfes zu dienen. Diese Einnahmen haben aber überdies
eine spezielle Natur, die mit ihrer Quelle, der Unternehmung, zu
sammenhängt und dieser am nächsten steht. Es gilt daher für die
Einnahme dieselbe Regel, wie für die Einnahmen jeder Unterneh
mung. Diese Einnahme muß daher in erster Reihe der Natur der
Unternehmung entsprechend verwendet werden. Es braucht nicht
gesagt zu werden, daß vom Rohertrag die Produktionskosten im
weitesten Sinne, Amortisation, Versicherung usw., gedeckt werden muß.
Aber auch bei Verwendung des Reinertrages darf nicht von der
Auffassung ausgegangen werden, daß derselbe in seiner Gänze zur
Deckung des Staatsbedarfes verwendet werden darf. Denn in erster
Reihe steht eben im Interesse der Staatsfinanzen das Unternehmen
selbst und dessen organische Entwicklung. Aus dem Reinertrag
muß also vor allem für die Weiterentwicklung, Stärkung, Ausdeh
nung des Unternehmens, Tilgung von drückenden Schulden, Ein
führung neuer Geschäftszweige gesorgt werden. Der Reinertrag
will gewissermaßen zu seiner Quelle zurückkehren. Sind diese
Interessen versorgt, dann muß für diejenigen Opfer gebracht werden,
die bei dem Unternehmen tätig sind, soferne ihre Versorgung, Be
zahlung ungenügend ist; also günstigere Bezahlungsverhältnisse für
Arbeiter, Beamte usw. Ferner wird eine rationelle Leitung dann.