11. Kap. Der Credit (Fortsetzung).
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beJ¡V men Umfang angenommen, daß die Zunahme der Hypothekaricyuldung
im 19. Jahrhundert mit derjenigen der öffentlichen Schuldenlast
gleichen Schritt gehalten hat. Ist es doch in einigen Ländern bereits so
do„ Kommen, daß wahrscheinlich mehr als die Hälfte der Reineinnahmen
an k mï) unï) Boden nicht in den Händen der Eigenthümer bleibt, sondern
ber A 1 *" Ģļàubiger abgeführt werden muß. Uebrigens ist eine genaue Werthagrarischen
Besitzes sehr schwierig, und auch vor einer zu pessimo
1 ^ en Beurtheilung der Bedeutung des Hypothekarlastenstandes muß ge=Oesterreich
z. B. ist der letztere ein sehr hoher. Daselbst
die hypothekarische Belastung des bäuerlichen Grundbesitzes zu Ende
hhv K e ? 1886 ben betrag von 2175 Millionen Gulden und die gesamte
irische Verschuldung von Grund und Boden einen solchen von 4173
foies) IOI ~ n Ģìâeri. Wenn nun aber manche Autoren behaupten, daß eine
^un Schuldenlast ungefähr dem Kapitalwerthe des durch diese gewaltige
dg/"'ê belasteten Grund und Bodens gleichkomme *, so sollte man sich
stgotl' Ģoŗ hüten, bei der Berechnung des Bodenwerthes die Ergebniffe der
reich Steuereinschätzung zu Grunde zu legen. Da die Steuern in Oesterderu
s?*!" Papier sehr hoch sind, so hat sich der Staat in Anbetracht
^Urck'^ŞĢeit - so hohe Steuern zu erheben, dazu verstanden, eine im
(ļïeife nÌtt run die Hälfte zu niedrige Einschätzung des Bodenwerthes Platz
ej ne] ] C11 ä" lassen. Derartiges kommt aber auch anderwärts vor; ja bis zu
den ^ģŞìoisseu Grade ahmt man das in Oesterreich gegebene Beispiel in allen
‘1
zu
fWi , Ùern ' îņ welchen die Steuern sehr hoch sind, nach. Tie Behörden
âu .TJ**' baê Ņeuşierste zu verlangen, und ziehen es vor, das Gesetz durch
^ Schätzungen zu umgehen. Allch ist bei Beurtheilung der Ver-""^Verhältnisse
eines Gebietes stets mit der Thatsache zu rechnen, daß
oller Länder, wo es gilt, die Löschung von Hypothekargezah^""6bn
)n erwirken, oft sehr säumig sind, daß daher viele längst zurücke
Forderungen sich im Grundbuche noch immer eingetragen finden,
dop y "iel kommt natürlich darauf an, zu welchen Zwecken die Schulden
schej^ņ" Landwirten gemacht werden. Man kann vier Arten solcher unterjN
^ ' ie zu Culturzwecken. Dahin gehören z. B. die Hypothekardarlehen
bo% Ņ %, wie sie die Kapitalisten des Ostens der Vereinigten Staaten
Vtf) ° r owerika den Ansiedlern im Westen gewährten. Diese wurden daden
Stand gesetzt, sich Ackerbaugeräthschaften und einen Viehstand
*nter ff 0 ' Ņôsch mann-Hörburg (Der Bodenwerth Oesterreichs. Wien 1885)
^>ihx h^'^'ite Daten über die einschlägigen Verhältnisse gesammelt. Im Deutschen
Billiard. ^ bie Verschuldung von Grund und Boden zu derselben Zeit über zehn
m Mark.