Full text : Grundsätze der Volkswirtschaftslehre

3.  Kap.  Der  Zins.

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.  "  Wie  sie  am  Ende  desselben  im  Westen  der  Vereinigten  Staaten  noch
""^reffen  ist.  Natürlich  muß  aber  auch  in  solchen  Fällen  der  Zins
as  niedriger  sein  als  der  Gewinn,  welchen  die  Unternehmer  mittelst  der
"en  überlassenen  Vermögenstheile  zu  machen  hoffen.  Sonst  würden  ja  die
pern  darauf  verzichten,  Anlehen  zu  machen.
ņ  2.  Der  Wunsch,  lieber  in  der  Zukunft  ein  Einkommen  zu  beziehen,  als
Und  ģ/^nwärtig  gewisse  Genüsse  zu  verschaffen.  Wo  dieser  Wunsch  sehr  stark
sehr  allgemein  verbreitet  ist,  und  wo  also  eine  große  Menge  von  Sachsel/ŗņ
  âUr  Production  bestimmt  wird  und  insbesondere  auch  sehr  viele  derş
  en  den  Unternehmern  zur  Benutzung  gegen  Zins  angeboten  werden,  kann  man
2  •  e  Ģûter  leicht  verschaffen  und  ist  der  dafür  zu  entrichtende  Zins  ein
hund'ģ^'  Şo  erklärt  es  sich,  daß  sich  derselbe  z.  B.  in  Holland  im  18.  Jahr-Ģŗ
  şo  wenig  hoch  stellte  und  daß  er  gegenwärtig  in  den  westeuropäischen
"osta  a  ten  sowie  in  Deutschland  ein  verhältnißmäßig  sehr  niediger  ist.
3.  Die  Neigung,  lieber  vom  Zinsbezuge  als  von  Löhnen  oder  Unterļ^'ergewinnen
  zu  leben.  Je  früher  sich  die  Unternehmer  und  Geschäftst
 e u  b ° n  'ören  beruflichen  Beschäftigungen  zurückzuziehen  trachten  und  je  zahli;
  1  demnach  die  Klasse  der  Rentner  im  Vergleich  zu  der  Anzahl  derjenigen
2;  ^  ihr  Kapital  vermittelst  ihrer  eigenen  Thätigkeit  fructificiren,  um  so
liberé  blstUCÍ)en  bic f c  Ie £ tern  ün  Zins  zu  zahlen,  um  sich  die  Verfügung
Zins  ^  * U  ii)ren  Unternehmungen  nöthigen  Güter  zu  verschaffen.  Die  niedrigen
welche  während  des  18.  Jahrhunderts  in  Spanien  gezahlt  wurden
^  gegenwärtig  in  England,  Frankreich  und  Deutschland  üblich  sind,  lassen
2?""'  Theil  wohl  auf  die  aus  der  soeben  erwähnten  Ursache  sich  ergebende
e  Nachfrage  nach  Zinsbezügen  zurückführen.
to ob  A  Coiffe  Verhältnisse,  welche  die  Aufnahme  von  Anlehen  zu  nicht
Ars  j  '2'  nothwendig  machen.  So  können  z.  B.  die  landesübliche
glicht  ņ  Ņ^eise  der  Pachtverträge  und  die  aus  denselben  erwachsenden  Verekle ­
  (u^ tn  şo^i^  die  Gesetze  zur  Regelung  der  Erbfolge  und  der  Besteuerung
^rundeigenthümer  zur  Aufnahme  von  Anlehen  nöthigen.
Qiij^, UC ^  b * c  Häufigkeit  und  der  Umfang  der  zur  Bestreitung  von  Luxusgerjņo
  ^  ^"wchten  Schulden  üben  auf  die  Höhe  des  Zinsfußes  größern  oder
ŅchubllH  ouë.  So  war  z.  B.  in  dem  Rom  der  dahinsterbenden
fliß  b * e  Nachfrage  nach  solchen  Darlehen  derart  bedeutend,  daß  der  Zins-^elchx^
  Ulcb  ernstlich  beeinflußt  wurde.  Dagegen  blieb  die  Nachfrage  nach  Geld,
i>n  alt  â"  Ļuxuszwecken  verwendet  werden  sollte,  im  alten  Schottland  und
» Cn  Rolland  so  unbedeutend,  daß  sie  wegen  ihrer  Geringfügigkeit  gar
t-  îìPchaftliche  Beachtung  verdiente.
9ieti ln  Gestaltung  der  politischen  Verhältnisse.  Dieselbe  treibt  die  RegE"
  nur  zu  oft  zllr  Aufnahme  von  Anleihen  und  insbesondere  von  solchen
            
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