Full text : Grundsätze der Volkswirtschaftslehre

4.  Kap.  Die  Arbeitslöhne.

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Viertes  Kapitel.
Die  Arbeitslöhne.
füt  Arbeitsleistungen  bezeichnen  wir  alz  Lohn.  Es  sind
der  «à'  Unterarten  desselben  zn  unterscheiden.  Erstens  hoi  man  nach
¡„  -°°^M-nhe,t  der  »errichteten  Arbeit  zunächst  die  Löhne  in  Betracht
«,i  t n '„  Wälit  fUt  Arbeitsleistungen  zum  Behufe  der  Giiterhroduetion  qe-S-ndivà»
  ?'°'m  8 f te "  bÌe  Ģrhalte  und  die  Löhn-  der  in  der
Und  ^  bem  Brrgbau.  der  Fischerei,  in  der  Industrie,  im  Handel
bilden  X-  ""Ģàeim  Beschäftigten.  Eine  andere  Gruppe  von  Löhnen
P-°duetin  Ģ  ""  Entschädigung  für  die  nicht  zu  Zwecken  der
Bot  M.  Arbeitsverrichtungen  gewährt  werden.  Tahin  find
k*  to" 1 "'  H°»°ķ  und  bit  Bezüge  derjenigen  zu  rechnen,  welche  sich
eifetnh  .  '  -"usbahnen,  also  der  Theologie,  den  übrigen  Wisienschaften,  der
Dienst.  L, n  fi “ n|t  unb .. bcm  ärztlichen  Berufe  widmen  und  so  den  Menschen
jtitiqe,,  i  !?“  *"  rrweis-n.  Sodann  gehören  hierher  die  Gehalte  aller  der-«b
  dies',  t  '  ! rflenb  "riche  Functionen  im  staatlichen  Leben  verrichten,  gleichviel,
«inte»  'tunctionen  höherer  oder  niederer  Art  sind,  also  die  Bezüge  der  Be.'
enbli*  " b  be<r  Şcr  aller  Stufen,  der  Sold  der  Blilttärpersonen  u.  s.  w.
'''derer  »,  .  ""  b ' f,ec  ,,fnnfn  die  Entlohnungen  von  Dienstleistungen
Art  sowie  der  Personen,  welche  dem  Vergnügen  der  Menschen  dienen  -.
Serben  msln  seitens  der  Form,  unter  welcher  die  Löhne  entrichtet
Aufmerksamkeit  zu.  so  hat  man  Stücklöhne,  d.  h.  die  Ge-Ņrbch""

  x""  ökstinlmten  Entlohnung  für  eine  gewisse  Menge  verrichteter
H  ber  Q  Ì? Clts '  Ia9=  "der  Stundenlöhne  zu  unterscheiden,  die  sich
Zeitdauer  der  von  dem  Betreffenden  verrichteten  Arbeit  richten
H  so.?  ""bere  Eintheilung  der  Löhne  ist  diejenige  in  solche,  die  in  Geld,
^ļheilun'  V  111  Gütern  ausbezahlt  werden.  Verwandt  mit  dieser
die  folgende.  In  den  Fällen  nämlich,  in  welchen  Kost,  Woh-^^holr
  ^artennuhung  oder  Rechte  auf  den  Bezug  von  Feuerungsmaterial,
^icht  g  andere  derartige  Naturalbezüge  gewährt  werden,  findet  eine
'ņ  be^  r  .f  Ö enau  bestimmte  Entschädigung  der  geleisteten  Arbeit  statt.  Und
^-»^^şigên  Fällen,  in  welchen  außerdem  die  Bezüge  der  Arbeitenden  sich
S  etftej,  »!.  man  cö  ñenau  nimmt,  gewahrt  man,  daß  viele  Personen,  welche  auf
?rhyt  ìck  zu  den  bei  der  Güterproduction  Beschäftigten  zu  gehören  scheinen,  in
à  Unisse"Şl  oder  vielmehr  ganz  überwiegend  für  die  Befriedigung  persönlicher
b  Q nber e  -  ^'8  sind,  und  daß  hinwiederum  so  manche  Dienstboten  mehr  gewerbliche
erartlflc  Arbeiten  verrichten,  als  persönliche  Dienste  leisten.  Im  1.  Kapitel
Iks  ist  davon  eingehender  gehandelt  worden.
            
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