Full text: Grundsätze der Volkswirtschaftslehre

330 
III. Buch. Die Verseilung der Güter. 
nicht ausschließlich nach der vollbrachten Arbeitsleistung richten, sondern den 
Bedürfnissen der Arbeiterfamilie angepaßt sind, wird die Berechnung 
Arbeitsentschädigung doppelt schwierig, da es sich um etwas höher oder ^ 
ringer Bemeßbares handelt. Ein hervorragendes Beispiel einer solchen 
lohnungsform waren der militärische Schutz und die administrative 
richterliche Thätigkeit sowie die Altersversorgung, welche die mittelalterM 
Grundherren ihren leibeigenen Hintersassen zu gewähren hatten. , 
Im gewöhnlichen Sprachgebrauch wird das Wort Lohn zwar nur 
das Entgelt für die Arbeitsleistungen der Dienstboten und der niedern Km!! 
überhaupt, des eigentlichen Arbeiterstandes, angewandt, während die Beşi 
für die Thätigkeit Höhergestellter Gehalt, Honorar, Gage u. s. w. heißen- 
der wissenschaftlichen Terminologie empfiehlt es sich aber, das Wort LolM ^ 
Gesamtbezeichnung für das den Arbeitenden überhaupt gewährte Entgel J 
gebrauchen. 
Unter Lohneinkommen versteht man den Gesamtbetrag der jähr 
Bezüge, welche der Betreffende oder er und seine sämtlichen mit ihm in 
genossenschaft lebenden Familienglieder als Gegenleistung für die von r 
verrichtete Arbeit einnehmen, unter Lohnrate hingegen die Summe ^ 
ein bestimmtes Arbeitsquantum, das entweder nach der auf die Arbci ^ 
wendeten Zeit oder nach der Größe des Arbeitsresultates bemessen # 
Auch wird von dem Proportionellen Verhältniß gesprochen, in we 
die Löhne der Arbeiter zu den von ihren Herren aus dem Unternehmen 
zogenen Gewinnen stehen. ^b 
Man darf nicht aus dem Auge lassen, daß das Lohneinkommcn ^ 
die Lohnrate etwas sehr Verschiedenes sind. So kann es vorkommen, ^ 
jemand um eine Lohnrate von 30 Mark die Woche arbeitet und baP^K 
Lohneinkommen desselben nichtsdestoweniger geringer ist als dasjenige ^ 
andern, dessen Lohnrate nur 15 Mark beträgt, und zwar deshalb, 
letztere das ganze Jahr hindurch Arbeit hat, während der erstere nur 24 % ' L 
lang beschäftigt ist. Aehnlich verhält es sich, wenn ein Mann und ein M ^ 
licher Arbeiter für ein bestimmtes Stück Arbeit denselben Lohn erhalten-^^ 
diesem Falle wird nämlich das von dem Erwachsenen bezogene Lohneinlo" ^ 
doppelt so groß sein als dasjenige des Jünglings, weil der erstere no« 
mal so schnell arbeitet als der letztere. 
Von einem Proportionellen Verhältniß der Löhne zum Geschäftsem 
des Herrn kann selbstverständlich nur dann die Rede sein, wenn em 
nehmen vorhanden ist, dessen Ertrag zwischen dem llnternehmer, den ^ 
und denjenigen, welche Geld zum Betriebe vorgestreckt haben, verthei ^ 
nicht aber, wo es sich um die Entlohnung der zu persönlichen Dien! e ^ 
häuslichen Verrichtungen verwendeten Dienstboten handelt. Wo a
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.