Full text: Grundsätze der Volkswirtschaftslehre

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III. Buch. Die Vertheilung der Güter. 
zu vermeiden, empfiehlt es sich, einen andern Weg einzuschlagen und bei der 
Vergleichung bestimmter Lohnraten zum Behufe der Feststelluug des wirklichen 
Lohnbetrages die folgenden Umstände in Betracht zu ziehen: 
1. den Werth, welchen die bestimmten als Lohn gegebenen Sachgüter 
oder die Güter, welche sich der Betreffende mit dem Betrage des ihm 9%#^ 
Geldes verschaffen kann, für den Privatgebrauch haben. Es kommt ja nlch 
auf den allgemeinen Tauschwerth des Geldes, sondern auf denjenigen el 
Güter an, die für die Individuen, welche die betreffenden Löhne beziehen, von 
Nutzen sind. Wenn z. B. die Klaviere im Preise fallen, so werden "n er 
sonst gleichen Verhältnissen die wirklichen Lohnbeträge der Maurer und Zinnn^ 
leute in England und den europäischen Ländern überhaupt davon nur M ^ 
seltensten Fällen berührt, sehr vielfach aber diejenigen vieler in Rio de 3 slnCl ^ 
lebenden Arbeiter, da jeder in einigermaßen befriedigenden Verhältnissen leben 
Handwerksmann dieser Stadt im Besitze eines Pianos ist. Die starken Schwa ^ 
kungen, denen die Preise der von den Arbeitern consumirten Gegenstände vw 
Ort zu Ort und von Zeit zu Zeit unterworfen sind, machen übrigens a 
derartigen Berechnungen sehr schwierig. 
2. die durchschnittliche jährliche Dauer der Zeit, wo die Betreffen 
keine Arbeit finden, gleichviel, ob diese Unterbrechungen infolge der Jahres 
und der landesüblichen Feiertage oder infolge von Unfällen, Arbeitseinstellung 
oder schlechtem Geschäftsgänge eintreten. Viele Lohnstatistiken sind von 
ringem Werthe, weil sie auf diese Umstände keine Rücksicht nehmen. ^ 
3. die durchschnittliche Dauer der Arbeitskraft der verschiedenen 
von Arbeitern. Dieselbe ist eine sehr verschiedene. So sagt man, da!> ^ 
Dauer der Arbeitskraft eines Lederarbeiters um ein Viertel kürzer währt al- 
der zur Herstellung von Zinnwaren verwendeten Menschen. Wenn dem ^ 
und die Kosten der fachlichen Ausbildung in beiden Fällen die gleichen 
so muß natürlich, wenn ein Lederarbeiter die nämliche Lohnrate bezieht) 
ein mit der Verfertigung von Zinnwaren beschäftigter Arbeiter, von der 
rate des erstem zur Deckung dieser Differenz eine um ein Viertel 9^ 
Summe in Abzug kommen. , ^ 
4. die Kosten der technischen Ausbildung. Die unter diesem Titel 
Lohne in Abzug zu bringenden Beträge sind, soweit es sich um gewah" ^ 
Taglöhnerarbeit handelt, verschwindend klein, in andern Fällen hingeP^.^ 
trächtlich (wie z. B. bei den Bleiarbeitern), in einigen (nämlich bei den ^ 
arten, welche gelehrte oder andere umfassende Studien voraussetzen) sķ ^ jf 
hoch, und so müssen wir denn einen beträchtlichen Theil der Honorars ^ 
wir Aerzten, Advocaten u. s. w. zahlen, nicht als Entgelt für den »n- 
rade geleisteten Dienst, sondern vielmehr als theilweisen Ersatz der au 
jahrelangen Studien derselben erwachsenen Kosten betrachten.
	        
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