Full text : Grundsätze der Volkswirtschaftslehre

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HI.  Buch.  Die  Vertheilung  der  Güter.

Die  Stiefkinder  des  Geschickes  werden  sich  in  diesem  Falle  immer  fragen:
sich  denn  dieser  Fortschritt  nicht  ebenso  gut  verwirklichen,  wenn  wir
Herren  sind  und  unsere  Herren  die  Dienenden  werden?  Die  einiger«
gut  Gestellten  werden  allerdings,  selbst  wenn  sie  keine  oder  nur  wenig  $ eIl 9j
besitzen,  auch  von  ihrem  Standpunkte  aus  einsehen,  daß,  solange  die  meni  V
liche  Natur  nicht  eine  gänzliche  Umgestaltung  erfahren  hat,  das  Prwatķ
thnm  und  der  Unterschied  zwischen  reich  und  arm  die  einzig  vernuns  19
und  auf  die  Dauer  und  im  allgemeinen  auch  die  einzig  möglichen  Formen
Güterbesitzes  sind;  aber  die  Irreführung  der  mit  nur  schwach  entwickelter  J
telligenz  ausgestatteten  Massen,  die,  zum  Theil  im  Elend  lebend,  zum  Thei
der  leidenschaftlichen  Begier  nach  Genuß  erfüllt,  sich  jeder  Verhetzung  Zlķ
lich  erweisen,  wird  man  ohne  einen  Hinweis  auf  die  Anordnungen  eines
endlich  gütigen,  weisen  und  gerechten  Gottes  und  auf  die  ewige  Vergeltung
Jenseits  nur  sehr  schwer  mit  Erfolg  verhindern  können.  Dessenungeachtet  ha 1
auch  die  Begründungen  des  Privateigenthums,  welche  keineii  theologischen  Hw  ^
gründ  besitzen,  sondern  sich  nur  auf  Vernunftbeweise  stützen,  gleichfalls  #
Werth.  Werfen  wir  auf  einige  derselben  einen,  wenn  auch  nur  flüchtigen,  ® 1  '
Zunächst  tritt  uns  a)  die  Theorie  von  der  Belohnung  der  E  nth  a  '
samt  e  it 1  entgegen.  Wer  Eigenthum  besitzt,  so  sagen  die  Vertreter  '  .
Anschauung,  versagt  sich  den  Genuß  gewisser  Güter  und  gestattet  deren
Wendung  zum  Zwecke  der  Production.  Dafür  hat  er  auf  eine  Entschä  l 9
Anspruch,  und  so  rechtfertigt  sich  denn  der  Bezug  aller  Arten  von  Zins
selbstverständlich  in  noch  höherem  Grade  der  Unternehmergewinn.  Diese  .
schauung  ist  nun  allerdings  in  der  Hauptsache  gewiß  ganz  richtig.
sich  nicht  in  Abrede  stellen,  daß  die  Entschädigung,  welche  für  die  re
laffung  von  Productionsmitteln  und  die  Gewährung  der  Arbeitsgelegel
geleistet  wird,  d.  h.  der  vom  Eigenthümer  aus  dieser  Ueberlassung  ^
Gewinn,  im  Verhältniß  zu  der  Leistung  des  Arbeiters  überaus  groß  ist.  ^
z.  B.  ein  alles  im  Ueberfluß  besitzender  Grundeigenthümer  ein  flt
mit  einem  kleinen  Hause  darauf  verpachtet,  so  erwächst  ihm  daraus  sicherlich  ^  ^
keine  oder  doch  nur  eine  geringe  Entbehrung.  Aber  nichtsdestoweniger
aus  diesem  Verhältnisse  eine  Pachtrente,  welche  ihm  mancherlei  Genüsse  und  ^

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theile  gewährt,  selbst  wenn  sie  nur,  sagen  wir,  300—400  Mark  beträgt.  W  1  ^
ein  solcher  Rentenbezug  auch  ganz  gerechtfertigt  ist,  da  er  sich  als  nichts  .
denn  einen  Ausfluß  des  naturrechtlich  so  wohl  begrüudeten  Eigenthums  ^
erweist,  so  wird  man  doch  derartige  Ausführungen  übel  berathenen  und  '
ïiÆnn  Mrtihm  Arbeitermassen  nur  schwer  erklärlich  machen

lichen  Verhältnissen  lebenden  Arbeitermassen  nur  schwer  erklärlich  machen

i  Vertreten  namentlich  durch  N.  W.  Senior
8 th  ed.  London  1853.

Lectures  on

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