Full text : Grundsätze der Volkswirtschaftslehre

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Ili.  Buch.  Die  Verkeilung  der  Güter.

Verhältnissen  der  einzelnen  Länder  verschieden  sein  muß  und  von  denen  nn
10.  Kapitel  dieses  III.  Buches  gehandelt  werden  wird  —  und  zwar  Schutzgese^
die  indirect  auch  dahin  wirken,  daß  nicht  ein  Uebermaß  proletarisirter  Arbel  -
fräste  auf  den  Markt  geworfen  werde  —,  das  Eintreten  der  sich  immer  kräftigt
organisirenden  Arbeiterschaft  für  ihre  Interessen  einerseits  und  ein  ruhige,
festes,  von  Wohlwollen  geleitetes  Verhalten  der  Unternehmer  andererseits  z
einer  im  ganzen  gerechten  Gestaltung  der  Lohnverhältnisse  führen,  und  wen
man  sich  die  Pflege  des  christlichen  Geistes  und  ernster  Moralität  angelegt^
sein  läßt,  auch  der  Propaganda  der  socialistischen  Ideen  Schranken  sķ
werde.  Davon  kann  freilich  nicht  die  Rede  sein,  daß  die  Arbeiter  außer
nach  der  ortsüblichen  Lebenshaltung  zu  bemessenden,  einen  auskömmliche^
Unterhalt  und  ein  gewisses  Wohlbehagen  sichernden  Lohn,  der  es  ihnen  ^
dem,  wenn  nicht  anderweitig  dafür  gesorgt  ist,  möglich  machen  muß,  für  4
alten  Tage  etwas  zurückzulegen*,  auch  noch  Anspruch  auf  einen  Antheil  an
Gewinne  des  Unternehmens,  in  dem  sie  beschäftigt  sind,  besitzen.

'  Dagegen  kann  man  das  Begehren  nicht  gerechtfertigt  finden,  daß  der  Lohn
jeden  erwachsenen  Arbeiters  reifern  Alters  groß  genug  sein  müsse,  um  ihm  auch
Gründung  und  die  standesgemäße  Unterhaltung  einer  Familie  zu  ermöglichen,  wie
neuester  Zeit  auch  von  gewissen  Seiten,  die  nicht  vollständig  socialistisch  sind,  deansp^^
und  als  eine  Forderung  der  Gerechtigkeit  hingestellt  worden  ist.  Eine  derartige
rung  ist  deshalb  unbegründet,  weil  niemand  das  Recht  hat,  sich  unter  allen  U'"sa^
zu  verehelichen.  In  den  christlichsten  Zeiten  des  Mittelalters  ist  von  einem  solche»  ^
niemals  die  Rede  gewesen,  und  hat  sich  das  zahlreiche  Gesinde  in  den  # errC i!j cn ļlf
und  die  bewaffnete  Gefolgschaft  der  Feudalherren,  soweit  sie  aus  ständig  im
derselben  stehenden  Knappen  bestand,  einige  Ausnahmen  abgerechnet,  ebensowenig^  ^
ehelichen  können  als  die  Menge  der  Dienstboten  des  Clerus  und  der  reichen  sl  ^
den  großen  Handelsstädten  und  als  ein  großer  Theil  der  Handwerksleute,  nämsi  ^
zahlreichen  Gesellen,  welchen  der  in  so  vielen  Städten  und  namentlich  in  Deu  s
fast  überall  bestehende  Zunftzwang  mit  seiner  starken  Erschwerung  des  Selbs û  ¿
Werdens  die  Möglichkeit  der  Verehelichung  vielfach  gänzlich  benahm.  Wer  sich  ""  gşif
berufen  fühlt,  zu  heiraten,  und  wer  nicht  fähig  zu  sein  meint,  die  standesg^^^
Keuschheit,  zu  deren  Beobachtung  das  Christenthum  und  insbesondere  die  ka  y  ^
Kirche  so  starke  Hilfsmittel  bietet,  zu  bewahren,  der  muß  sich  eben  einem  bc r
wenden,  der  ihm  das  Heiraten  gestattet,  und  wird  auch  bei  der  Leichtigkeit,  ^
man  in  unserer  Zeit  von  einem  Erwerb  zu  einem  andern  übergehen  kann,  einen  jU
meist  nicht  allzuschwer  finden,  wenn  er  die  Selbstbeherrschung  besitzt,  eine
warten.  Ein  großer  Theil  der  Produktionszweige  zahlt  derartige  Löhne,  daß  d»,
beschäftigten  Arbeiter  eine  Familie  erhalten  können,  und  muß  das  thun,  se
andernfalls  die  Zahl  der  verfügbaren  Arbeitskräfte  gewaltig  abnehmen  würde
die  Löhne  maßlos  in  die  Höhe  gehen  müßten.  Für  die  Katholiken  ist  die  Frage  »  ^
entschieden.  Infolge  einer  von  katholischer  Seite  ausgehenden,  auf  eine  geben ­
  Wortlaut  der  berühmten  Encyklika  Kerum  novarum  verstoßende  Ausleg'
stützten  Definition  des  Begriffs  des  gerechten  Lohnes  wandte  sich  ein  belgisch"  ^  heran ­
  den  Heiligen  Stuhl  und  legte  ihm  die  Frage  vor:  .Sündigt  der  Untcrneh
            
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