Full text : Grundsätze der Volkswirtschaftslehre

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III.  Buch.  Die  Vertheilung  der  Güter.

auch  in  der  Weise  vorkommt,  daß  er  ihnen  nicht  nach  seinem  freien  Belieben
gewisse  Gratifikationen  gewährt,  sondern  auf  Grund  der  Einsicht  in  die  Büchel
einen  Antheil  am  Geschäftsgewinn  rechtlich  zusichert  und  demnach  eine  Form
der  cooperatiden  Production  bethätigt,  mit  der  wir  uns  im  11.  Kapitel  diesem
III.  Buches  näher  beschäftigen  werden.  Von  einem  auf  den  Vorschriften  der
Gerechtigkeit  beruhenden  Ansprüche  auf  einen  solchen  Antheil  kann  aber  nicht
die  Rede  sein.
Wie  die  Verhältnisse  nun  einmal  liegen,  ist  es  also  sehr  erklärlich,  baß
sich  auch  auf  katholischer  Seite  sehr  gewichtige  Stimmen  gegen  eine  staatliche
Einmischung  in  die  Lohnverhältnisse  ausgesprochen  haben.  Wir  wollen  w
dieser  Hinsicht  nur  auf  den  Namen  eines  Mannes  hinweisen,  der  wegen  der
Tiefe  seines  Wissens  und  der  Eorrectheit  seiner  theologischen  Anschauungen
weit  über  die  Grenzen  seines  Vaterlandes  hinaus  iu  hohem  Ansehen  steht-Msgr.
  Freppel,  der  vor  wenigen  Jahren  verewigte  Bischof  von  Angers,
mit  voller  Entschiedenheit  dem  Staate  das  Recht  zur  Festsetzung  eines  Lohnminimums
  ab  und  machte  nur  für  einige  außerordentliche  Fälle,  in  welchen
es  die  Nothwendigkeit  durchaus  erfordert,  eine  Ausnahme*.
Vor  allem  sind  aber  die  Lehren  von  höchster  Wichtigkeit,  welche  die
Encyklika  Rerum  novarum  Papst  Leos  XIII.  vom  17.  Mai  1891  der  katholischen ­
  Welt  auch  bezüglich  des  Lohnes  der  Arbeiter  verkündet  hat.
heißt  daselbst:  ,Damit  sich  aber  die  Staatsgewalt  in  solchen  Fragen  nicht  in
ungehöriger  Weise  einmische,  erscheint  es  in  Anbetracht  der  Verschiedenheit  der
zeitlichen  und  der  örtlichen  Verhältnisse  durchaus  rathsam,  jene  Fragen  oor
die  Ausschüsse 1  2  zu  bringen  oder  einen  andern  Weg  zur  Vertretung  der  Interessen ­
  der  Arbeiter  einzuschlagen,  je  nach  Erforderniß  unter  Mitwirkung  nn
Leitung  der  Behörden?
Wenn  aber  noch  ein  Zweifel  darüber  hätte  bestehen  sönnen,  wie  da
glorreiche  Oberhaupt  der  katholischen  Kirche,  welches  diese  Encyklika  erließüber
  die  Frage  der  staatlichen  Festsetzung  eines  Minimallohnes  denkt,  so  muß f
derselbe  durch  eine  spätere  Verlautbarung  des  Papstes  als  beseitigt  erscheinen-Leo
  XIII.  sprach  sich  nämlich  am  19.  September  1891  in  einer  Rede  9 f

1  E.  Cornut,  Msgr.  Freppel  :  La  question

CAPioln

3*.  3  «Uffici

<•>1,  0*0.  ^  ŗ
2  Von  denen  in  der  Encyklika  später  mit  folgenden  Worten  die  Rede  ist:  '
Erledigung  gegenseitiger  Beschwerden  sollen  Ausschüsse  gebildet  werden  ...
scheidender  Geltung  ihres  Schiedsspruches;  es  wäre  sehr  wünschenswerth,  daß
Schiedsgerichte  Vertreter  der  Arbeitgeber  wie  der  Arbeiter  in  ihrem  Schoßt  ^
mtb  daß  kraft  der  Statuten  die  Mitglieder  der  Arbeitervereine  gehalten  wären,  st
diese  zu  wenden.'
            
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