Full text : Grundsätze der Volkswirtschaftslehre

11.  Kap.  Trügerische  Lösungen  wirtschaftlicher  Schwierigkeiten.  431
In  vielen  andern  Fällen  kann  diese  Methode  jedoch  nicht  znr  Anwendung
gelangen.  Wenn  die  Arbeiter  am  Gewinn  theilhaben  wollen,  müssen  sie  es
sich  gefallen  lassen,  bis  zu  einem  gewissen  Grade  auch  die  Verluste  des  Unternehmens ­
  zu  tragen,  wenn  auch  nur  so  weit,  daß  sie  noch  einen  den  Lebensunterhalt ­
  sichernden  Lohn  behalten.  Wie  wenige  Productionszweige  und  Geschäfte ­
  sind  aber  so  geringen  Chancen  des  Mißlingens  ausgesetzt  und  so  wenig
von  der  Concurrenz  bedroht,  daß  sie  nur  selten  sehr  weit  zurückgehende  Erträgnisse
aufweisen!  Wie  peinlich  ist  es  aber  für  Arbeiterfamilien,  die  doch  stets  nur  ein
beschränktes  Einkommen  haben  und  sich  nicht  schnell  ein  zur  Sicherung  eines
gewissen  Wohllebens  genügendes  Kapital  zurücklegen  können,  sich  immerfort  ungewiffen
  Verhältnissen  gegenüber  zu  sehen!  Was  die  große  Masse  der  arbeitenden
Äoubert  in  Angoulème  (Charente).  Wenn  man  aber  auf  die  Organisation  dieser  vielfach ­
  hochverdienten  Häuser  einen  etwas  genauern  Blick  wirst,  so  wird  man  sofort  gewahr, ­
  daß  bei  denselben  von  einer  allgemeinen  Durchführung  des  Grundsatzes  der
^ewinnbetheiligung  der  Arbeiter  nicht  die  Rede  ist.  Nur  ein  Theil  des  hier  belästigten ­
  Personals,  eine  sorgfältig  ausgewählte  Arbeiter-Elite,  erscheint  berufen,  mit
ver  Zeit  zur  Miteigenthümerschaft  an  dem  Etablissement,  in  dem  sie  beschäftigt  ist,  zu
gelangen,  und  zwar  soll  dies  dadurch  erreicht  werden,  daß  die  gutgeschriebenen  Gewinnantheile ­
  der  Einzelnen  kapitalisirt  im  Unternehmen  mitarbeiten.  So  sollen  die  hervorragendsten ­
  Arbeiter  in  den  genannten  großen  Betrieben  allmählich  an  die  Stelle  der
betreffenden  Unternehmer  treten,  die  dort  ursprünglich  die  alleinigen  Herren  waren.
Werfen  wir  nun  einen  kurzen  Blick  auf  die  Fabrik  Laroche-Joubert  in  Angoulème,
um  uns  davon  zu  überzeugeu,  daß  es  sich  bei  dieser  und  bei  den  zwei  andern  genannten
Unternehmungen  gleicher  Art  um  ganz  besondere  Verhältnisse  handelt,  die  auf  die  allgemeine ­
  Anwendbarkeit  der  Gewinnbetheiligung  keinen  Schluß  zulassen.  Die  Betheiligung
ves  Personals  am  Gewinn  geht  nach  drei  Grundprincipien  vor  sich:  1.  Sie  begründet
für  die  derselben  Theilhaftigen  nicht  etwa  die  Stellung  zur  Mitregierung  berechtigter
Gesellschafter.  2.  Dementsprechend  bringt  sie  für  dieselben  auch  nicht  die  Consequenz
'uît  sich,  daß  sie  die  von  der  Gesellschaft  erlittenen  Verluste  mittragen  müssen.
,•  Können  die  Leiter  des  Unternehmens,  obgleich  principiell  alle  Arbeiter,  wenn  auch
l "  verschiedenem  Grade,  am  Gewinne  theilhaben  sollen,  einzelne  oder  ganze  Kategorien
Vorsilben  davon  ausschließen,  wenn  ihnen  die  Betreffenden  der  Betheiligung  nicht
Würdig  erscheinen,  und  zwar  dürfen  sie  das  thun,  ohne  die  Atotive  dazu  anzugeben.
Ņur  müssen  die  so  verfügbar  werdenden  Summen  den  andern  Arbeitern  der  nämļìchen
  Kategorie  bezw.  der  übrigen  Kategorien  zu  gute  kommen.
Man  sieht  also,  daß  hier  das  Autoritätsprincip  nach  wie  vor  in  seiner  ganzen
Ķrast  besteht.  Es  existirt  zwar  zur  Vertretung  der  Interessen  der  Antheile  besitzenden
Arbeiter  ein  Conseil  coopératif,  aber  seine  Entscheidungen  haben  für  die  Leiter  des
Unternehmens,  das  der  Familie  Laroche-Joubert  seinen  Ursprung  verdankt,  keine  bindende
Ķraft.  Das  wird  einmal  anders  werden  müssen,  wenn  die  Arbeiter  den  größten  Theil
ve«  Kapitals  besitzen,  und  dann  wird  man  sehen,  ob  die  Blüthe  des  Unternehmens
""hält  (Les  ouvriers  des  deux  mondes,  2 e  série,  28 e  fascicule:  Ajusteur-surveillant
de  l’usine  de  Guise  [Oise],  par  Urbain  Guérin  [Paris  1892],  31  ss.;  33 e  fascicule:
Ouvrier-employé  de  la  fabrique  coopérative  de  papiers  d'Angoulème  [Charente],
Par  Urbain  Guérin  [Paris  1893],  302  ss.).
            
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