Full text: Grundsätze der Volkswirtschaftslehre

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IH. Buch. Die Vertheilung der Güter. 
Maßregeln zur Anwendung gelangten, würde entweder das Ergebniß der 
Steuer unerheblich sein oder würden die Besitzer entmuthigt und von der 
Bornahme von Verbesserungen abgehalten werden. 
Uebrigens muß man auch in Betracht ziehen, daß es eine Forderung der 
Gerechtigkeit ist, die Besitzer, welche aus einer Werthsteigerung, deren Verdienst 
sie sich nicht zuschreiben können, keinen Vortheil zieheil sollen, auch nicht durch 
unverschuldete Werthverminderungen leiden zu lassen. So würde denn der 
Staat die Eigenthümer der in verfallenden Städten, verlassenen Bergwerks- 
districten und entvölkerten Landstrichen gelegenen Realitäten für die ihnen aus 
den traurigen Verhältnissen dieser Gegenden erwachsenden Nachtheile zu ent 
schädigen haben. Endlich wolle man bedenken, welche Betrügereien, Bestechungen 
und Parteilichkeiten vorkommen würden, wenn der Staat den gesamten Grund 
und Boden eines Landes in eigene Bewirtschaftung nehmen oder denselben 
parcelliren und je nach den Verhältnissen der Einzelnen in verschiedenem Um 
fang an verschiedene Personen verpachten würde.
	        
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