Full text : Grundsätze der Volkswirtschaftslehre

Viertes  Buch.
Wachträge.

Erstes  Kapitel.
Tie  Einnahmen  und  Ausgaben  des  Staates.
Der  Staat  muß,  um  die  ihm  obliegenden  Aufgaben  vollbringen  zu
können,  eine  eigene  Wirtschaft  führen,  welche  Finanzwirtschaft,  Finanzverwaltung ­
  oder  auch  Staatswirtschaft,  Staatshaushalt  genannt  wird.  Demnach ­
  müssen  verschiedene  Institutionen  ins  Leben  gerufen  werden,  durch  welche
die  Finanzverwaltung  in  Thätigkeit  gesetzt  und  geregelt  wird.  So  müssen
Gesetze,  Verordnungen  u.  dgl.  erlassen,  Behörden,  Aemter  und  Anstalten
organisât  und  unterhalten  werden.  Der  Inbegriff  dieser  Anordnungen  und
Einrichtungen  bildet  das  Finanzwesen l .  Die  Wissenschaft,  welche  die  Finanzwirtschaft ­
  zu  ihrem  Gegenstände  hat,  wird  Finanzwissenschaft  genannt.  Sie
schöpft  einen  Theil  ihrer  Grundlehren  aus  der  Philosophie  der  Staatswissenschaft ­
  und  nimmt  als  Bestandttheil  der  Staatsklugheitslehre,  wie  die  Polizeiwissenschaft,
  die  Justizpolitik  u.  s.  w.,  eine  Stelle  in  dem  System  der  gesamten ­
  Staatswissenschaft,  insbesondere  der  Regierungspolitik,  ein  2 .
Nichtsdestoweniger  werden  sehr  häufig  einzelne  Theile  derselben,  vor
ollem  die  ans  das  Steuer-  und  Auflagenwesen  und  die  auf  die  öffentlichen
Schulden  bezüglichen,  in  den  volkswirtschaftlichen  Werken  behandelt,  und  zwar
ìņ  Anbetracht  des  großen  Einflusses,  welchen  die  Besteuerung  und  die  Staatsschulden ­
  auf  das  materielle  Wohl  der  Bevölkerung  ausüben,  mit  vollem  Recht.
So  wollen  wir  denn  eine  gedrängte  Darstellung  der  allgemeinen  Grundsätze ­
  geben,  nach  denen  sich  die  Finanzwirtschaft  zu  richten  hat,  und  die  für
'  Adolf  Wagner  in  K.  H.  Raus  Lehrbuch  der  Finanzwissenschaft  (6.  Aust.,
vielfach  verändert  und  theilweise  völlig  neu  bearbeitet  von  Adolf  Wagner.  Leipzig
und  Heidelberg  1872)  1.  2.
^  K.  H.  Rau  und  A.  Wagner  a.  a.  O.  11.
            
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